Namens-/Markenrechtsverletung durch AdSense?

Guten Tag,

mal angenommen es gibt eine Versicherung, die ein Produkt mit dem Namen Xyz anbietet. Die Versicherung verfügt über die eingetragene Wortmarke Xyz im Bereich Versicherungen.

Nun gibt es einen Künstler, der den Namen Xyz für eine Show verwendet. Auch der Künstler verfügt eine eingetragene Wortmarke Xyz - jedoch im Bereich Unterhaltung. Zudem besitzt der Künstler die gleichlautende de-Domain.

Mal angenommen, der Künstler würde neben der hauptsächlichen Präsentation seiner Show nun Werbung über Google AdSense auf dieser de-Domain einblenden.

Da diese und andere Versicherungen AdWords zum Begriff xyz schalten, könnte es vorkommen, dass dadurch Werbung für Versicherungen und sogar genau für das Versicherungs-Produkt Xyz erscheinen.

Läge eine Markenrechtsverletzung des Künstlers vor, wenn auf der de-Domain Adsense-Anzeigen aus Bereichen erscheinen, in denen ein anderer (die Versicherung) ein Markenschutz besitzt.

Vielen Dank im voraus!

Sorry, aber die Frage und das Themengebiet ist zu komplex als diese in diesem Forum behandeln zu können.

Hallo Knaxus,

ich kenne mich bei dem Prinzip des AdSesne leider nicht aus.

Aber falls ich dich richtig verstanden haben, wird auf der Hompeage des Künstlers Werbung eingeblendet. Diese Werbung muss nicht unbedingt für den Künstler sein, sondern kann auch Werbung für das Versicherungsunernehmen sein, das im Besitz einer Wortmarke ist. Dies würde bedeuten, dass der Künstler ja nicht sich selbst im Zusammenhang mit versicherungen bewirbt, d.h. er tut nicht so, dasa er selbst Versicherungen unter der Wortmarke anbieten, sondern das Versicherungsunternehmen wird genannt.

Damit liegt meines Erachtens keine Markenverletzung vor. Markenverletzung liegt nur vor, wenn die wErbung so aussieht, als ob der Künstler vErsicherungen unter xyz anbietet.

Aber wie gesgt, ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe. Evtl. müsstest du mir da noch was erklären.

Peter

Vielen Dank für die Antwort

Meine ich auch.

Das läuft so:
• Man meldet sich bei Google an und gibt (u.a.) an, welche Maße das Anzeigenfenster haben soll.
• Dann bekommt man einen html-Code, den man an gewünschter Stelle in seine Homepage einbindet (z.B. am Linken Rand)
• Dort erscheint dann das Werbefenster
• Die Werbeanzeigen, die dort erscheinen, werden von Google anhand des Inhaltes der Homepage ausgewählt. Das sind Anzeigen für die der Werbende pro Klick Geld an Google zahlt, wovon der Künstler einen kleinen Anteil abbekommt
• Welche Werbung erscheint entscheidet Google. Der Künstler kann jedoch Internetseiten ausschließen, die dann nicht mehr dort eingeblendet werden

Ich meine auch, dass man daruch nicht von einer markenmäßigen Nutzung des Begriffes im Bereich Versicherungen sprechen kann. Es wird ja auch immer angegeben, dass es sich bei dem Fenster um Google-Werbelinks handelt.

Hallo,

so etwas würde ich einem Patentanwalt geben. Am Ende entscheidet sowieso ein Richter :smile:

Gruß
Thomas

…das ist nicht ganz leicht zu beantworten. Frage am besten direkt bei Google Support an.

Gruß