Liebe WWW-Gemeinde,
Person Y hat eine Weile in einem Mehrfamilienhaus einen Nachbarn mit gleichem Namen gehabt, Person X. Ständig landete die Inkasso-Post von X im Briefkasten von Y. Als irgendwann auch mal solcher an Y adressiert war (laut Zieladresse waren X und Y ein Ehepaar!!!) hat Y den Brief auch geöffnet.
X hat eine Waschmaschine bei einem Versandhaus bestellt und nie bezahlt. Y hat die Sache vor 18 Monaten (!!!) beim entsprechenden Inkasso-Büro richtig gestellt und dachte, dass damit alles gut sei. Zumal Y auch inzwischen umgezogen ist.
Nun hat Y einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen! Demnach wird Y als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit X. Unfassbar!
Nachdem Y etwas herumtelefoniert hat, kam heraus, dass Y mit dem
Versandhaus angeblich eine Ratenzahlung vereinbart haben soll.
Natürlich wird Y beim Amtsgericht Widerspruch einlegen. Aber: Sollte sich herausstellen, dass X den Namen von Y „benutzt“ hat - lohnt sich in diesem Fall eine Anzeige? Schließlich hat X einen klaren Mißbrauch begangen, der ja auch Folgen auf den Schufa-Eintrag von Y hat.
Ist das generell überhaupt möglich? Wie kann man sich in diesem Fall überhaupt zur Wehr setzen?
Vielen Dank für Eure Tipps!
Aber:
Sollte sich herausstellen, dass X den Namen von Y „benutzt“
hat - lohnt sich in diesem Fall eine Anzeige?
Nach der Darstellung läßt sich kein Mißbrauch seitens X feststellen. Wie kommt man zu dieser Unterstellung?
Das Mißverständnis ist doch wohl durch eigenes Zutun erst in Gang gekommen.
Widerspruch einlegen und fertig. Alles andere macht nur Arbeit und bringt nichts.
Diverse Inkassobüros prüfen oftmals gar nicht die Rechtmäßigkeit der Forderungen, und Fehler kommen auch schon mal vor. Hauptsache irgendjemand zahlt den geforderten Betrag. Das ist einfach ein Geschäft. Und wo kein Kläger,d a auch kein Richter.
Gruß
Hallo,
was schreibt man in so einem Fall als Grund, ohne gleich einen ganzen „Roman“ zu schreiben? Braucht man überhaupt einen Grund angeben, außer, daß die Forderung unbegründet ist?
Die Suche nach jemanden, der eine Rechnung bezahlen könnte, nimmt nicht nur bei Inkassobüros seltsamme Züge an. Man googelt nach Leuten mit dem selben Namen und schickt denen eine Mahnung. Das habe ich auch schon von einer Behörde erlebt, die eine Forderung eintreiben wollte.
Cu Rene
Hallo!
was schreibt man in so einem Fall als Grund, ohne gleich einen
ganzen „Roman“ zu schreiben?
Man nimmt das Formular, das dem Mahnbescheid beiliegt, macht ein Kreuzchen bei „Der Widerspruch richtet sich gegen den Anspruch insgesamt“, unterschreibt und schickt das Ding ans Gericht.
Oder besser: Man bittet einen Anwalt, dies zu tun. Dann klärt sich die Sache vielleicht auch schneller.
Das habe ich auch schon von einer Behörde
erlebt, die eine Forderung eintreiben wollte.
Ich selbst bin neulich aufgefordert worden, Grundsteuer für das Haus meines Vaters zu entrichten.
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Danke,
Man nimmt das Formular, das dem Mahnbescheid beiliegt, macht
ein Kreuzchen bei „Der Widerspruch richtet sich gegen den
Anspruch insgesamt“, unterschreibt und schickt das Ding ans
Gericht.
Gut zu wissen, daß da gleich was passendes dabei ist, falls irgendjemand einem mal sowas ins Haus schicken lassen sollte.
Cu Rene