Namens- und Personenstandänderung bei Intergeschlecht?

Hallo.

Die Frage bezieht sich auf DE. Ich möchte wissen, ob Namen- und Personenstand auch mit endokrinologischen und gynäkologischen Nachweis auf Intergeschlechtlichkeit beim Gericht gestellt werden kann.
Zusätzlich mit Prozesskostenhilfeantrag.

Nach TSG (Transsexuellen Gesetz) ist es ja möglich bei psychologisch diagnostizierter Geschlechtsidentitätsstörung Name- und Personenstand zu ändern. Aber Intergeschlechtlichkeit ist keine Identitätsstörung, es ist einfach was ganz natürliches und wissenschaftlich (endo, gynäkologisch usw.) nachweisbar.

Gewünschter Geschlechtseintrag wäre dann auch „divers“. Statt w, oder m. Und der Vorname soll ein Unisexname ohne binären Zweitnamen (w, m) sein. Wie sieht dazu die aktuelle Rechtslage aus.

MfG

zum Gericht muss man dazu doch nicht (jedenfalls nicht zuerst) !
Das Standesamt ist für Namensänderung zuständig.
Erst wenn dort eine Änderung verweigert würde könnte man nach Widerspruch und erneuter Ablehnung auch bei Gericht klagen.

MfG
duck313

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@duck313

H i,

ich habe nun noch mal online nachgelesen. Bei Intergeschlecht ist die Personenstandsänderung nicht im TSG geregelt, sondern im PStG. Es heißt ingerschlechtliche Personen brauchen bloß ein ärztliches Attest also wahrscheinlich von einer gynäkologischen oder endokrinologischen Untersuchung vorlegen. Dadurch ist es wohl möglich den Geschlechtseintrag auf „divers“ zu ändern oder ganz zu streichen.
Aber von Vornamensänderung stand nichts. Wäre ja schön wenn das Standesamt dem neuen Geschlechtseintrag folgt und der Vorname zu einem unisex Wunschname geändert werden kann.

MfG