Hallo liebe www Experten,
wenn jemand durch eine Heirat von einem Elternteil adoptiert wurde und dadurch einen anderen Familiennamen bekommen hat und die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat, kann diese Person nach der Scheidung der Eltern wieder den Geburtsnahmen annehmen und eine gemischte Staatsbürgerschaft beantragen (lettische/deutsche)?
Vielen Dank