Namensänderung

Hallo…

Ich habe 3 Kinder aus erster Ehe. Bin jetzt das 2. mal Verheiratet. Jetzt Meine Frage:
Geht das .Das Meine Kinder Meinen Geburtsnamen bekommen können? Ich führe Doppelnamen. Aber Meine Kinder würden gerne Meinen Geburtsnamen führen.

Liebe Grüsse von Summsi

Hallo Summsi,

Aber Meine Kinder würden gerne
Meinen Geburtsnamen führen.

Das können sie nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht auch. Schau mal:

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00865…

Grüße
Renee

Hallo!

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00865…

Das zitierte Urteil passt doch gar nicht auf die Frage. Dort geht es darum, dass die Ehefrau nach der Scheidung ihren alten Namen wieder annimmt. Natürlich besteht dann ein Interesse daran, dass die Kinder den gleichen Namen wie die Mutter führen.
In diesem Fall führt aber die Mutter doch noch immer ihren alten Ehenamen. Was die Namensänderung in diesem Fall betrifft, habe ich als gesetzliche Regelung nur den Fall gefunden, dass eine neue Ehe geschlossen wird und die Kinder dann den neuen Ehenamen der Frau annehmen können. Ob wirklich die Möglichkeit besteht, den Geburtsnamen der Mutter, den diese gar nicht mehr selbst führt, als Namen der Kinder zu wählen, halte ich für fraglich. Es mag aber auch sein, dass ich die zugrundeliegenden Normen falsch verstanden oder etwas übersehen habe. So stellt sich mir als Einzige Möglichkeit die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens mit dem derzeitigen Ehemann und eine Änderung des Namens der Kinder in den dann geführten Ehenamen. Aber ich kann mich da durchaus irren.
Was aber feststeht ist die Tatsache, dass, so lang der Vater der Kinder noch mitinhaber des Sorgerechts ist, eine Solche Änderung nur mit seiner Zustimmung erfolgen kann. Die Zustimmung kann durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Namensänderung dem Kindeswohl dient. Das würde ich bei einer Namensänderung, die dazu führt, dass die Kinder danach weder den aktuellen Namen der Mutter noch den Namen des Vaters führen, für fraglich halten.

Gruß,

Florian.

Hallo Renee…

Danke für Deine schnelle Antwort. Aber Ich führe einen Doppelnamen. Geht das dann auch?

Liebe Grüsse
Summsi

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Ich habe 3 Kinder aus erster Ehe. Bin jetzt das 2. mal
Verheiratet. Jetzt Meine Frage:
Geht das .Das Meine Kinder Meinen Geburtsnamen bekommen
können? Ich führe Doppelnamen. Aber Meine Kinder würden gerne
Meinen Geburtsnamen führen.

Nein, das geht (jetzt) nicht (mehr). Bei dem Urteil, auf das Renee verweist, geht es um eine öffentlich-rechtliche Namensänderung in den Geburtsnamen der Mutter (daher auch Entscheidung des BVerG=Bundesverwaltungsgericht).
Bei Dir ist ein anderer Sachverhalt gegeben, wie Florian schon richtig festgestellt hat. Du bist verheiratet, führst als Ehenamen den Geburtsnamen Deines Mannes (nehme ich an) und hast Deinen Geburtsnamen (oder den Namen aus der Vorehe?) dem Ehenamen vorangestellt oder angefügt. Zivilrechtlich gibt es hier nur die auch von Florian erwähnte Möglichkeit der Einbennung der Kinder aus der Vorehe in den neuen Ehenamen (§ 1618 BGB). Wenn Dein Geburtsname Ehename geworden wäre, hättest Du die Kinder auch in diesen Namen einbenennen können. Die Wahl des Ehenamens lässt sich jetzt aber nicht mehr rückgängig machen, es sei denn durch Scheidung (was Du vermutlich nicht vorhast).
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung für die Kinder in Deinen Geburtsnamen wird auch nicht in Frage kommen, weil das nicht dem Anliegen des Gesetzgebers (Namenseinheit in der Familie) entsprechen würde.
Wenn Du die Kinder in den jetzigen Ehenamen einbenennen möchtest, müsste der leibliche Vater des Kindes nicht nur einwilligen (und nicht nur zustimmen) als Mitinhaber der elterlichen Sorge, sondern auch als Namensgeber für die Kinder. Die Ersetzung durch das Familiengericht ist zwar grundsätzlich möglich, aber schwierig. Sie muss für das Wohl der Kinder auch erforderlich sein und nicht nur förderlich oder dienlich (enge Auslegung durch die Gerichte).
Also, schlechte Karten, würde ich sagen.
Gruß HeinzEric

In diesem Fall führt aber die Mutter doch noch immer ihren
alten Ehenamen.

Also ich hab das so verstanden dass die Mutter geburtsname-zweitermann heißt die Kinder aber erstermann mit NAchnamen heißen. dass ist natürlich eine ganz schöne Verwirrung. Ich kann mir schon vorstellen, dass da eine Namensänderung möglich ist, zur Not eine der ganzen Familie in den Geburtsnamen der Mutter.
Frag einfach mal im Standesamt an, die sind da normalerweise echt hilfsbereit.
Susanne