Hallo zusammen,
eine türkische Freundin von mir hat gegen Entgelt von,
ich glaube es waren 20 Euro, ihren Vornamen geändert.
Ihre Begründung war, dass im Ausweis der Name stand, den
der Vater gewählt hatte und ihre Mutter jedoch einfach
einen anderen Rufnamen nutzte. Der Vater hat irgendwann
resigniert und sie kann sich also mit dem eigentlich Namen
gar nicht identifizieren.
Ist das so einfach möglich? Oder liegt das vielleicht daran,
dass sie einen Türkischen Ausweis hat? Sonst könnte hier
doch jeder mal eben seinen Vornamen ändern, oder?
Dann würde ich meinen zweiten und dritten nämlich auch gern
löschen lassen. 
Wo kann ich sowas im Internet nachlesen oder wer kann mir
hierzu was sagen? Vielen Dank für eure Hilfe.
Auch hierzulande ist sowas möglich, wenn es dir nur darum geht, die weiteren Vornamen zB. wegen Nichtgebrauchs zu löschen, dann sollte das kein Problem sein. Ansonsten gelten dieselben Regeln wie auch für Nachnamen, auf die Begründung kommt es an. Axel Schwei findet sicher einen guten Grund wenn er als Zwilling immer nur als ein Teil der Schwei’s angesehen wird. Unaussprechliche oder Diffamierende Vornamen haben auch gute Chancen.
Rat zu den Gesetzen (irgendwo in den Tiefen des BAT) und den Richtigen Anlaufstellen gibt das örtliche Standesamt, die eigentliche Namensänderung erfolgt dann beim Namensänderungsbüro der Stadt oder Gemeinde, die zB. auch mal bei Ordnungsamt angesiedelt sein kann oder beim Einwohnermeldeamt oder…
Und ansonsten gibts hier eine Menge Artikel im Archiv, ich hab dazu schon mehrfach geschrieben.
Hierzulande werden die Gebühren meist nach Einkommen berechnet, es kann also sein, dass du mit weitaus mehr als nur 20 Eu rechnen kannst, oder auch mit weniger (habs arbeitslos nach dem Studium gemacht, da waren es nur zwo-fuffzig, hätte aber bis 25000Eu sein können)
Gruß Susanne
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Hallo Marijam,
das ist alles im „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ geregelt.
Nachlesen kannst du es hier:
http://bundesrecht.juris.de/nam_ndg/index.html
Gruß,
Maja
Hallo,
türkische Freundin, dann gehe ich davon aus, dass diese die türkische Staatsangehörigkeit besitz. Eine deutsche Behörde darf in diesem Fall keine Namensänderung durchführen, evtl. geschah das durch das türk. Konsulat oder durch die Heimatbehörde. Anders sieht es bei einem dt. Staatsangehörigen aus, hier sind begründete Namensänderungen möglich.
MfG Feuerstein