Namensänderung

Es geht um die Änderung des Familiennamens.

Meine Frage ist, ob es rechtlich gesehen möglich ist, dass ein volljähriges Kind den Geburtsnamen seiner Mutter annimmt, um den Namen weiterzuführen und die Linie nicht aussterben zu lassen.

Beispiel:
Die Mutter ist eine gebürtige A.
Nach Heirat mit dem Vater B nimmt sie den Doppelnamen A-B an.
Das Kind bekommt bei der Geburt den Familiennamen B.
Nun möchte das Kind, nunmehr volljährig, den Namen A fortführen.

Ist das möglich?

Es geht um die Änderung des Familiennamens.

Meine Frage ist, ob es rechtlich gesehen möglich ist, dass ein
volljähriges Kind den Geburtsnamen seiner Mutter annimmt, um
den Namen weiterzuführen und die Linie nicht aussterben zu
lassen.

Hallo
ja kann möglich sein, aber obs als „wichtiger Grund“ ausreicht, muss die örtliche Behörde (Namensänderungsbeörde entweder am Ordnungsamt v.a. bei größeren Städten oder auch Standesamt zu finden) klären.

Leichter wäre es, wenn B sich obzön anhört oder der VAterB dem Kind nochB irgendwas angetan hätte, wodurch ein Psychogrund (Attest) dazukommen kann, um unbedingt den belastenden Namen loszuwerden.

Wieso bei mir geändert wurde findet sich im Archiv, näheres sonst per Mail um nicht mit [FAQ:1129] in Konflikt zu kommen.
Gruß Susanne