Eine Frau hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht. Als sie
heiratete war die Tochter 4 Jahre alt,jetzt ist sie 15 Jahre
alt.Die Frau hat den Namen des neuen Mannes angenommen.Der leibliche Vater hat kein Sorgerecht.Die Tochter möchte genauso heißen wie der Rest der Familie.Es gibt zum leiblichen Vater seit mehreren Jahren kein
Kontakt mehr.Kann die Tochter problemlos den neuen Familiennamen annehmen?
Hallo Chiralda!
Eine Frau hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht. Als sie
heiratete war die Tochter 4 Jahre alt,jetzt ist sie 15 Jahre
alt.Die Frau hat den Namen des neuen Mannes angenommen.Der
leibliche Vater hat kein Sorgerecht.Die Tochter möchte genauso
heißen wie der Rest der Familie. Es gibt zum leiblichen Vater
seit mehreren Jahren kein
Kontakt mehr.Kann die Tochter problemlos den neuen
Familiennamen annehmen?
Wenn das Kind nicht den Namen des Vaters erteilt bekommen hat (ich nehme an, dass Kind war nichtehelich), also noch den früheren Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen trägt, dann gibt es kein Problem. Das Kind kann in den Ehenamen, den die Mutter und ihr Ehemann führen, einbenannt werden. Das müssen alle drei, also Mutter, Ehemann und Kind, beim Wohnsitzstandesamt erklären und kostet, je nach Bundesland, zwischen 17,- und 25,- EUR.
Gruß HeinzEric
Falls das Kind doch aus einer Ehe ,also eheliches Kind,stammt, geht das nur mit einverständniss des Erzeugers ,notfalls von Gericht angeordnet, und dann über ein Adoption. Aber es geht.