Namensänderung 3 jähriges Kind

Nichteheliches Kind, Mutter trägt alleiniges Sorgerecht. 
Vater verlor Sorgerechtsstreit. Sorgerecht bleibt bei der Mutter.
Kind befindet sich in psychologischer Behandlung. Psychologin rät, auf Grund der Elternkonflikte, Loyalitätskonflikte die Änderung für das Wohle zum Kind zu ändern. 
Nachnamen der Kindesmutter. 
Jetzt muss ich einen triftigen Grund angeben, wer kann mir helfen?
Psychologisches Gutachten liegt vor. 

  • Ergänzung: Kind ist 3 Jahre alt. 
    Vaterschaftsanerkennung ist allerdings da. 
    Kind mit 3, sagt auf der Frage wie er heißt, den Namen der Mutter. 
    Aber er trägt den Namen des Vaters. 
    Da das Kind mit vielen Konflikten, seitens des Vater belastest wird. 
    Deine Mutter ist… deine Mutter… 
    Wird der Vater auch irgendwann das Kind auf den Namen tyrannisieren. 
    Aus diesem Grund, Kind ist erst 3 dieses zu tun, rät die psychologin dies vor der Schule zu tun, für die Einprägung in der Zukunft. 
    Der Antrag liegt uns vor. Aber auch ein triftiger Grund der Mutter muss geschrieben werden…
    Was schreibt man da genau?
    Rücksprache mit dem LK, auch bei einer Ablehnung, zahlt man die Gebühren, Kosten/Aufwand-Bearbeitung. 
    Danke Euch.

Jetzt muss ich einen triftigen Grund angeben, wer kann mir
helfen?

Sind das keine trifftigen Gründe?

Psychologin
rät, auf Grund der Elternkonflikte, Loyalitätskonflikte die
Änderung für das Wohle zum Kind zu ändern. 
Nachnamen der Kindesmutter. 

Psychologisches Gutachten liegt vor. 

Auf geduldigem Papier gedruckt, das ist es, was sich Beamte wünschen um was für den Akt zu haben.
Steht da das mit der Namensänderung zum Wohle des Kindes drinnen?
Was sagt das Amt zum Gutachten?

OL

Das Amt hat dieses noch nicht.
Ja im Gutachten steht es, lieber jetzt diese Änderung als später.
Für mich als Mutter sind es Gründe!
Aber ich weiss doch wie Ämter ticken :wink: 
Zudem legte mir man auch nah, dass der Vater trotz nicht 
Sorgerecht, verhört wird.
Ggf gerichtlich klagen kann.
Denn so wie der Vater sich verhält, stimmt er nicht zu!

Hallo,

als Therapeutin kann ich dir, ohne weitere und nähere Angaben hier leider nicht weiterhelfen. Das Vorgehen solltest du mit deinem Ansprechpartner beim Jugenamt und der Ärztin bzw. deinem Arzt klären. Wenn ein Gutachten mit entsrechenden Empfehlungen ausgestellt wurde, hat das sicher auch schon seinen Grund. Denke an das Kind.

liebe Grüße
K.S.

Ich denke in erster Linie an das Kind!
Wäre das Kind älter, sollte es entscheiden.

Jedoch geht’s um eine Zukunft, Entwicklung.
Der Name, wie heiße ich und wo wohne ich.
Dies ist nicht so eingeprägt beim Kleinkind (3) um dieses jetzt zu ändern,
anstatt später.

Therapeutin von uns rät dazu.

Du hast einen Schreibstil und einen logischen Textaufbau wie ein schlecht programmierter Sprachroboter. Eigentlich ist es eine Zumutung, auf deine Sprachfetzen auch noch eine Antwort zu erwarten. Ich hoffe, zumindest mit dem Kind kommunizierst du in ganzen Sätzen und unter Berücksichtigung kausaler Abfolgen.
Ansonsten kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es einem kleinen Jungen relativ egal ist, ob er nach seinem Vater heißt oder nach seiner Mutter. Wichtiger ist, dass der Vater dem Kind nicht von der Mutter madig gemacht wird.

s.

Hallo S.,
das madige Problem hast du erkannt.
Deswegen finde ich es schade, wie du reagierst!
Deine Reaktion auf meine Fragen, finde ich traurig.