Namensänderung Arbeitgeber

Hallo,
angenommen ein Firmenname ändert sich geringfügig. Dadurch werden einem 2 Kopien der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen übergeben und zwar 1 halbes Jahr auf Firmenname XY und 1 halbes Jahr auf Firmennamen YZ. Wie ist da beim Erstellen des Lohnsteuerjahresausgleich vorzugehen?
Kann man beide Bescheinigungen zusammenzählen oder wird es wie eine 2. Lohnsteuerkarte behandelt.
Danke

Hallo,

Dadurch werden einem 2 Kopien der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigungen übergeben und zwar 1 halbes Jahr auf
Firmenname XY und 1 halbes Jahr auf Firmennamen YZ. Wie ist da
beim Erstellen des Lohnsteuerjahresausgleich Einkommensteuererklärung vorzugehen?
Kann man beide Bescheinigungen zusammenzählen oder wird es wie
eine 2. Lohnsteuerkarte behandelt.

Die „2. Lohnsteuerkarte“ ist immer mit der Steuerklasse 6 versehen. Schon aus diesem Grund kannst du sehen: es ist keine „2. Lohnsteuerkarte“.
Ich möchte dein Beispiel kurz ändern: im 1. Hj arbeitest du für Firma xy und im 2. Hj für Firma yz. Was dann? Es sind zwei Arbeitsverhältnisse mit zwei unterschiedlichen Firmen die nacheinander durchgeführt werden.

Somit: 1 „Lohnsteuerkarte“ und Eintrag in der Steuererklärung auch zusammengerechnet.
Falls die Eingabe in ELSTER erfolgen sollte kann man eh eingeben „1. Bescheinigung“ und „2. Bescheinigung“. Dort sieht man es am deutlichesten: das Programm rechnet die Bescheinigungen zusammen auf der Anlage N.

LG Tobi@s