Hallo,
Ich kenne mehrere Fälle in denen ein Name erst vom Amt zugelassen wurde, nachdem mit Hilfe der betreffenden Botschaft der Nachweis erbracht worden ist, dass es sich bei dem vorgeschlagenen Namen tatsächlich um einen gebräuchlichen Vornamen in einem anderen Land handelt.
Ja, da hast du Recht. Der Hintergrund ist der, dass in Deutschland „nicht gebräuchliche oder bekannte“ Vornamen aus einem anderen Land oder Kulturkreis nur vergeben werden dürfen, wenn nachgewiesen wurde, dass dieser Name auch wirklich anderswo auf der Welt existiert und nicht nur einfach der Fantasie entsprungen ist.
Nicht betroffen sind davon (heutzutage) inzwischen in D allgemein so bekannte, aus dem Ausland stammende Namen wie z.B. José, Kevin, Justin, Amber etc.pp. (Die Liste ließe sich seitenlang fortsetzen, auch mit „ausländischen“ Namen, die allgemein weniger bekannt sind, aber über die die Standesämter Bescheid wissen bzw. die von diesen meist ohne Weiteres anerkannt werden.*)
Aber trotz dieses „Herkunftsnachweises“ existiert in D keine Liste mit „deutschen“ und „ausländischen“ Namen. Es wird nur unterschieden in „existierende“ (wo auch immer auf der Welt) und reine Fantasienamen (z.B. Rapunzel, der zwar aus dem deutschsprachigen Raum kommt, jedoch ein reines Fantasieprodukt ist, das sich auch historisch nicht durchgesetzt hat historisch = vor Beginn der modernen Bürokratisierung der Namensgebung
, nicht jedoch in „deutsche“ und „ausländische“ Vornamen!
Insofern spielt das schon eine Rolle.
Ja, betrifft hier aber nicht den geschilderten Sachverhalt. (Es sei denn, der ausländische Name ist so selten bzw. kommt aus einem so exotischen Kulturkreis, dass ihn hier keiner kennt. Dann müsste er sich in der Tat einen Nachweis beschaffen, dass der Name existiert.)
Grüße Fred
*) Manche Standesämter (und Gerichte) sind da „pienziger“ als andere. So wird m.W. (ich kann mich irren; aber es soll ja auch nur ein Beispiel (von vielen*) sein) der männliche Vorname „Andrea“ überall in D als alleiniger männlicher Vorname anerkannt, weil dies nachweislich ein Männername aus Italien ist. Andererseits habe ich neulich einen Bericht im Fernsehen gesehen, wo sich ein Standesamt jahrelang geweigert hat, einem Jungen den alleinigen Namen „Luca“ zuzugestehen, obwohl hier die Nachweislage dieselbe ist. Die Gerichtsinstanzen urteilten abwechselnd zu Gunsten der einen und der anderen Partei. (Keine Ahnung, wie die Geschichte ausgegangen ist.) Mit „Kay“ erging es einem Paar ähnlich.
Der Hintergrund ist folgender: In D muss am Namen eines Kindes - rein rechtlich betrachtet - eindeutig erkennbar sein, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt. Ist dies nicht möglich, so muss entweder ein anderer Vorname gewählt werden oder aber ein das Geschlecht eindeutig bestimmender Zweitname vergeben werden.
(Dass dieses Gesetz aufgrund der stark angewachsenen Migration und Internationalisierung der letzen Jahrzehnte total veraltet ist, störte bislang offenbar noch keinen verantwortlichen Politiker…)
**) Hier sehr interessante Seiten dazu:
http://www.beliebte-vornamen.de/85-gerichtsurteile.htm
http://www.gfds.de/index.php?id=74,
auf die auf der ebenfalls sehr interessanten Seite des renommierten Onomastik-Instituts der Uni Leipzig verwiesen wird:
http://www.onomastik.com/vn_vornamen_recht.php bzw.
http://www.onomastik.com/vn_vornamen.php
Das Institut bietet auch Namensberatung sowohl für Eltern als auch die Erstellung von Namensgutachten für Standesämter an.