Namensänderung bei einem Museum

Museen sind häufig nach ihren Stiftern benannt. Ist es nach dem Tod eines Stifters rechtlich möglich das Museum umzubenennen?

Haben die Erben des Stifters hier ein Mitentscheidungsrecht?

Vielen Dank für eure Beiträge!

lg,

Kevin

Ergänzung
Wer hat überhaupt über eine Namensänderung zu entscheiden?

Museen sind häufig nach ihren Stiftern benannt. Ist es nach
dem Tod eines Stifters rechtlich möglich das Museum
umzubenennen?

Haben die Erben des Stifters hier ein Mitentscheidungsrecht?

Hallo Kevin, das kommt zunächst einmal darauf an, ob es wirklich eine echte Stiftung ist, dann gibt es dazu nämlich auch ähnlich dem Verein eine Satzung, wo festgelegt wird, wie und wozu was verwendet werden darf. Denn so ein Museum kann ja ganz unterschiedlich aufgestellt sein, zB. im privaten Haus des Namensgebers eigengesammelte Exponate, die lediglich durch eine Vereinbahrung mit der örtlichen Touriinfo als offentlich zugängliches „Museum“ laufen, sind noch nicht unbedingt eine Stiftung. Da wäre es Sache der Erben darüber zu entscheiden was nun damit passiert.
ODer sind Exponate gestiftet worden, stehen aber in privaten Räumen (Namensgebers Haus, das nun an die Erben fällt), die nun wieder privat genutzt werden sollen, dann muss die Öffentlichkeit (die GEschäftsführung der Stiftung) entscheiden, wie das zu bewerkstelligen ist und neue Räume finden, dazu ggf. neue VEreinbahrungen zB. mit der Stadtverwaltung treffen oder wer sonst noch über passende Räume und Interesse an dem Erhalt der Besichtigungsmöglichkeit hat.
Das wären nur zwei Beispiele, wie es auch laufen könnte, mal abgesehen von der komplett wasserdichten echten Stiftung, wo die Erben nur dann was zu sagen haben, wenn sie in der STiftung aktiv sind (GEschäftsführung, Aufsichtsrat etc.)
Daher lässt sich das nicht pauschal beantworten, es kommt sehr auf die jeweiligen Umstände an.
Übrigens eine schöne Frage auch fürs Museumsbrett, das grad Startseitenthema ist :wink:
Schau ansonsten mal unter http://www.stiftungen.org
Gruß Susanne