Namensänderung bei Heirat

Meine Tochter wurde vor 32 Jahren unehelich geboren und trug 2 Jahre meinen Familiennamen, bis ich ihren Vater geheiratet habe. Sie bekam dann automatisch unseren geänderten Familiennamen. Jetzt möchte sie heiraten und die 2 möchten ihren Geburtsnamen annehmen. Das Standesamt sagt, dass es nicht geht. Hat jemand von Euch in diesem Fall Ahnung? Ich kenn mich nicht aus!

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen

Viele Grüße
Uli

Hallo,
leider kann ich auch nicht helfen!

Viele Grüße

Hi, ich denke, das Standesamt hat nicht Recht. Hier kommt es doch darauf an, was in der Geburtsurkunde Deiner Tochter steht, und das sollte dann auch der Geburtsname sein, den sie übernehmen kann.
100% aber nicht sicher.

Hallo, da würde ich mich bei einem anderen Standesamt und in der Verbraucherzentrale kundig machen. Das kann ich Ihnen guten Gewissens raten. Es gibt genügend Leute, die Doppelnamen haben oder ihren Geburtsnamen wieder annehmen. LK Katja

Der Standesbeamte hat recht. Ihre Tochte trägt den Familiennamen und kann namensrechtlcih nicht einfach Ihren Geburtsnamen annehmen.
Bei einer Hochzeit gibt es folgende Namensvarianten:
-Beide wählen einen der Familiennamen zum gemeinsamen Namen ( Meier und Schmitz werden zu Meier)

  • wie oben, nur einer stellt seinen alten namen voran und führt dan dann einen Doppelnamen (Meier und Schmitz -Meier)
  • beide behalten ihre alten Familennamen (Meier und Schmitz) und wählen einen namen als Familiennamen, denn dann evtl. Kinder bekommen.

Nachtrag zu einer der obigen Antworten:

Man kann nur zu dem örtlich zuständigen Standesamt gehen und sich nicht einfach ein passendes aussuchen.
Und die Verbraucherzentrale hat mit öffentlichen Rect gar nichts zu tun.
Bevor jemand hier mit sinnlosen Ratschlägen Leute auf mühsehlige Reisen schickt, sollte man lieber zugeben, dass man keine Ahnung hat.
Sorry, aber so etwas finde ich ärgerlich.

Hallo, 

bitte entschuldigen Sie die längere Verzögerung, aber ich konnte hier längere Zeit nicht herein und war auch obendrein noch erkältet. 

Nun zu Ihrer Frage: 

Leider kenne ich mich auf diesem Gebiet auch nicht sehr gut aus, für mein Dafürhalten wäre es korrekt, wenn Ihre Tochter ihren Geburtsnamen annehmen könnte, denn sie hat ihn ja bereits zwei Jahre lang getragen. Aber wie gesagt, dies ist ja auch von Bundesland zu Bundesland verschieden, glaube ich jedenfalls. Ich hoffe sehr, Sie bekommen hier noch die richtige Antwort auf Ihre Frage.

Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Dienstagabend. 

Mit freundlichen Grüßen 

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