Hallo,
ist es einer Frau mit niederländischer Staatsangehörigkeit verboten bei Heirat in Deutschland mit einem Deutschen seinen deutschen Namen anzunehmen???
Bin mal gespannt auf die Antwort.
Vielen Dank.
Birgit
Hallo,
ist es einer Frau mit niederländischer Staatsangehörigkeit verboten bei Heirat in Deutschland mit einem Deutschen seinen deutschen Namen anzunehmen???
Bin mal gespannt auf die Antwort.
Vielen Dank.
Birgit
ist es einer Frau mit niederländischer Staatsangehörigkeit
verboten bei Heirat in Deutschland mit einem Deutschen seinen
deutschen Namen anzunehmen???
Wer soll das denn verbieten ? Bis vor einigen Jahren war das sogar Pflicht. Jetzt können sich die Eheleute aussuchen, welchen Namen jeder von beiden führen will und welches der Ehename (für die Kinder) sein soll.
Nächster Grund, den Namen nicht anzunehmen: die Königin muß erst zustimmen? Stimmt das???
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Nächster Grund, den Namen nicht anzunehmen: die Königin muß
erst zustimmen? Stimmt das???
Hallo Birgit,
wohl kaum, sonst würde hier etwas davon stehen:
http://www.trouwen-bruiloft.nl/gemeente.htm
Stattdessen steht da, dass man nach der Hochzeit frei den eigenen Namen, den Namen des Partners oder beide Namen benutzen kann. Der offizielle Name - also der in Papieren benutzt wird - ist davon nicht betroffen.
Will jemand den Namen des anderen annehmen, muss er lediglich eine Erklärung beim Standesamt unterzeichnen.
Gruß!
Horst
Hallo,
ich bin auch nicht sicher, aber ich glaube, man muss unterscheiden. Ich kann ja als Deutscher auch meine deutsche Frau in Kenia heiraten. Nach kenianischem Recht ist die Hochzeit vielleicht in Ordnung, aber ich bekomme vielleicht Probleme mit den deutschen Behörden, die sie wegen Formfehler nicht anerkennen.
Zurück zur Frage: Wenn das Ehepaar in Deutschland bleibt, vermute ich hier keine Probleme, da die Hochzeit ja auch nach deutschem Recht geschlossen wird. Es kann höchstens dann Probleme geben, wenn die Heirat irgendwann vor holländischen Behörden nachgewiesen werden muss und die der Meinung sind, dass die Hochzeit nach deren Recht nicht gültig ist. Auch wenn man nicht vorhat, zu den Tulpen zu ziehen, sollte man das m.E. klären, denn auch in einem Erbrechtsfall mit Auslandsbezug kann das evtl. wichtig sein.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo,
Es kann höchstens dann
Probleme geben, wenn die Heirat irgendwann vor holländischen
Behörden nachgewiesen werden muss und die der Meinung sind,
dass die Hochzeit nach deren Recht nicht gültig ist.
Gehören nicht sowohl die Niederlande als auch Deutschland zur EU? Imho gibt es da doch entsprechende Anerkennungsverträge.
Weshalb z.B. meine Kusine ihren Engländer in Dänemark geheiratet hat - wird in D und GB anerkannt, aber dort gibt es weniger Formalismen.
Gruß
loderunner
Danke
owt