Hallo,
ich will demnächst heiraten und habe einen sohn aus einer früheren partnerschaft(ohne Trauschein). Mein sohn hat nicht den namen des leiblichen vaters, aber der leibliche vater die elterliche sorge.
meine Frage: muss der leibliche vater einer namensänderung zustimmen, damit mein sohn nach meiner heirat den gleichen familiennamen hat?