namensänderung beim Kind

Hallo Allerseits!
Erstmal möchte ich mich für meine Schreibfehler entschüldigen (bin Ausländerin).
Wie funzioniert eine Namensänderung beim Kind?
Beispiel:
Frau Müller möchte Herr Mayer heiraten, sie hat 2 Kinder aus eine Frühere Beziehung (keine Ehe) mit Herr Schmidt. Die Kinder heissen Beide Schmidt.
Frau Müller möchte das nach der Ehe die Kinder ebenfalls Mayer heissen.
Wie geht sie das an? Welche ämtern sind dafür zuständig? Muss sie der Einverständniss vom Leibliche Vater haben?

Hallo,

soweit ich weiß, kann der Namen der (nichtehelichen) Kinder nur geändert werden, wenn sie den Namen der Mutter tragen. Wenn sie den Namen des Vaters tragen, muss dieser der Namensänderung zustimmen.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

soweit ich weiß, kann der Namen der (nichtehelichen) Kinder
nur geändert werden, wenn sie den Namen der Mutter tragen.
Wenn sie den Namen des Vaters tragen, muss dieser der
Namensänderung zustimmen.

Jepp, soweit stimmts, bis auf ein paar Sonderfälle, wenn der Herr Schmidt unter der Erde weilt oder so. Gerade bei ausländischen Namen gibts da noch ein paar Sonderegelungen (je nachdem ob auch Staatsbürgerschaft besteht oder nur wohnhaft in Deutschland), insbes. wenn es um die Vereinheitlichung von verschiedenen „übersetzungen“ aus anderen Schriften (zB. Chinesisch) oder das für deutsche Zungen aussprechbar machen geht.

Näheres weiß das Namensänderungsbüo deiner Stadt, das wahlweise mal beim Standesamt mal beim Ordnungsamt eingegliedert ist.
Gruß Susanne