Namensänderung der Firma

Hallo,
ich brauche Informationen zu folgendem Problem:
Was kann mir passieren, wenn die Firma (Zeitarbeitsfirma) in der ich arbeite Ihren Namen ändert?
(unter anderem hinsichtlich Arbeitsvertrag, Verlängerung Probezeit-bin noch in Probezeit… Kündigung…)
Vielen Dank für die Hilfe

Hallo Sven,

welche Anhaltspunkte hast Du dafür, dass es sich nur um eine Namensänderung handelt? In diesem Fall bleibt ohne Zweifel, Beurteilung und Interpretation alles wie es ist, einschließlich z.B. auch der Vereinbarungen, die für die Dauer der Probezeit getroffen worden sind.

Gibt es Hinweise auf einen ganzen oder teilweisen Eigentümerwechsel? Neue Angaben auf dem Geschäftspapier zur HR-Eintragung? Plötzlicher Austausch von leitenden Personen? „Andere Saiten aufgezogen“?

Was wurde Dir durch Vorgesetzte oder Geschäftsleitung mitgeteilt?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
da ich noch keine genauen Angaben habe, kann ich Dir da noch keine näheren Erläuterungen geben - ich weiß nur das bei der Firma ein anderer Name auf dem Briefkasten steht (ist aber die selbe Firma).
Darf ich nach den Feiertage (wenn ich dann nähere Angaben habe), noch mal bei Dir nachfragen, auf was ich mich dort einlassen muss?
Danke Sven

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Hallo nochmal,

da ich noch keine genauen Angaben habe, kann ich Dir da noch
keine näheren Erläuterungen geben - ich weiß nur das bei der
Firma ein anderer Name auf dem Briefkasten steht (ist aber die
selbe Firma).

In diesem Fall dürfte es sich entweder um eine „einfache“ Namensänderung handeln, oder die Jungs haben - zu Deinen Gunsten - so viel falsch gemacht, dass Du davon auch kein besonderes zusätzliches oder neues Risiko hast - maximal die Last, im Zweifelsfall Deine Ansprüche durchzusetzen, wenn einer meinen sollte, Dein Dienstverhältnis wäre nicht als Bestandteil des Unternehmens im Ganzen übergegangen.

Deine Dezember-Abrechnung gibt auch noch Aufschluß: Wenn jemand der Ansicht ist, es sei durch irgendetwas ein neues Dienstverhältnis begründet worden, stehen auf der Abrechnung nicht die aufgelaufenen Werte aus den Vormonaten mit drauf. Du würdest dann auch die Lohnsteuerkarte mit zwei verschiedenen Aufklebern für die „alte“ und für die „neue“ Firma bekommen.

Wenn Du im neuen Jahr mehr Einzelheiten weißt, meld Dich ruhig nochmal im Forum: Da gibts Leute, die - wenns fummelig wird - viel weniger nachblättern müssen als ich.

Schöne Grüße

MM

Hallo Sven,

da meine Firma es sich zur lieben Angewohnheit macht, andauernd den Geschäftsführer und den Namen der GMbH zu wechseln , war ich kürzlich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.Ich sollte auch einen neuen Vertrag mit erhöhter Arbeitszeit unterschreiben.

NIX DA!! Der alte Vertrag ist absolut rechtsgültig und bereits bei einer Stunde Tätigkeit unter neuem Firmennamen bin ich übernommen und zwar zu den alten Bedingungen. Eine Ausnahme bildet eine Änderungskündigung, die aber kräftig belegt werden muss.
Diese Informationen stützen sich auf die Struktur meines Unternehmens mit einer grossen Mitarbeiterzahl. Wie es in kleineren Betrieben aussieht, weiss ich nicht.
Das Beratungsgespräch bekam ich netterweise kostenlos…ein netter Zug des Anwalts.Gerne werde ich bei Notwendigkeit seine Klientin.

Lieben Gruss, Bettina

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Nur der Name?
Hi!

Wenn es sich einfach nur um einen neuen Namen handelt (Umfirmierung einer GmbH???), dann ändert sich gar nichts (ok - vom Namen mal abgesehen)!

(unter anderem hinsichtlich Arbeitsvertrag, Verlängerung
Probezeit-bin noch in Probezeit… Kündigung…)

Wenn das Unternehmen in ein anderes Unternehmen übergeht, dann übernimmt der „neue“ alle Plichten und Rechte, die aus bestehenden Arbeitsverträgen hervorgehen (§ 613a BGB).

Was unten bezüglich Änderungskündigungen geschrieben wurde: Vergiss es (zumindest pauschal)! Eine Änderungskündigung ist nichts anderes, als eine Kündigung mit gleichzeitigem neuen Vertrag mit neuen - für den Arbeitnehmer meist schlechteren - Bedingungen!

Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs (auch eine Äderungskündigung!!!) ist nicht rechtens (ebenfalls § 613a BGB).

Da Du Dich allerdings noch in der Probezeit befindest, ist das alles rein theoretischer Natur, da Dein AG Dich in der Regel ohne Begründung kündigen kann (wie auch Du es kannst) -> §622, Abs.3 BGB. Wenn er Dich also loswerden will, dann wird er es (mit einem IQ, der sich oberhalb dem einer Scheibe Knäckebrot bewegt) ohne Grund tun!

Liebe Grüße
Guido

Bitte nicht so pauschal…
…denn pauschal ist das FALSCH!

Hi!

NIX DA!! Der alte Vertrag ist absolut rechtsgültig und bereits
bei einer Stunde Tätigkeit unter neuem Firmennamen bin ich
übernommen und zwar zu den alten Bedingungen.

Das mag ja bei Dir (und zugegeben bei den meisten Leuten) korrekt sein, muss es aber nicht! Lies Dir mal § 613a, Abs. 1 BGB genau durch! Da gibt es Einschränkungen bei Tarifen und Betriebsvereinbarungen, auf die ich jetzt aber nicht näher eingehe!

Eine Ausnahme
bildet eine Änderungskündigung, die aber kräftig belegt werden
muss.

Wechsel Deinen Anwalt! Eine Kündigung (auch eine Änderungskündigung) wegen eines Betriebsübergangs ist nicht zulässig! Und eine Änderungskündigung ist de facto nun mal eine Kündigung (auch, wenn Dir direkt ein neuer Vertrag angeboten wird)!

Diese Informationen stützen sich auf die Struktur meines
Unternehmens mit einer grossen Mitarbeiterzahl. Wie es in
kleineren Betrieben aussieht, weiss ich nicht.

Das hat weniger mit der Betriebsgröße zu tun (ok, Kleinbetriebe mit weniger als 6 Mitarbeitern mal ausgenommen), als mit tariflichen Bindungen oder geltenden Betriebsvereinbarungen.

Das Beratungsgespräch bekam ich netterweise kostenlos…ein
netter Zug des Anwalts.

Er brauchte wohl noch Übung *fg*

Liebe Grüße
Guido