namensänderung der kinder

hallo,

ich habe zwei kinder im alter von 10 und 14 Jahren. Beide Kinder wollen gerne den Nachnamen des Vaters ablegen, der sich seid 11 Jahren auch nicht kümmert. sie wollen dann meinen geburtsnamen annehmen. zur zeit habe ich auch noch den ehenamen, da ich nicht möchte, das meine Kinder einen anderen Namen als ich tragen. bevor ich nicht weiß, das eine namensänderung bei den kinden möglich ist, ändere ich den ehenamen nicht in meinen geburtsnamen um.mit meiner tochter bin ich jetzt auch schon in Behandlung bei einer kinder- und jugendpsichologin, weil jetzt alles wieder von der trennung hoch kommt. sie war vier, wo ihr vater den kontakt abgebrochen hat. sie möchte gar nichts mehr mit ihm zu tun haben, noch nicht einmal seinen nachnamen. darum stellt sich mir jetzt die frage, ob ich seine zustimmung dafür brauche??? und wie beantrage ich eine Namensänderung???

Hallo,
da kenne ich mich leider gar nicht aus. Hast Du das alleinige Sorgerecht. Das wäre sicher günstig für Dein Vorhaben. Frage doch mal beim Standesamt nach. Die müssten das doch wissen.
Sorry, dass ich nicht mehr helfen konnte

hallo svenja

auch wenn ich kein experte auf diesem gebiet bin, so weiss ich doch ein bisschen über namensrecht.

zunächst: die kinder einer familie haben den gleichen familiennamen zu tragen. wenn also auch nur eines deiner kinder den namen weiterhin behalten will, dann kann das andere erst mit volljährigkeit eine namensänderung beantragen.
sollte sich beide entscheiden dies zu tun, dann findet das ganze auf dem standesamt statt. dort sind ja die namen registriert. jedoch wäre eine rechtsauskunft des rechtspflegers am amtsgericht durchaus hilfreich, um dir vorabscherereien zu ersparen. ausserdem kannst du ja auch mal zu einem anwalt gehen. sollte dir das nötige kleingeld dazu fehlen und du hast anspruch auf ALG II, dann kannst du einen rechtshilfeantrag stellen, den du auf telephonische anfrage vom amtsgericht zugesandt bekommts. den füsst du aus uns ab zum amtsgericht. dies schickt dann einen bescheid an dich mit dem du für die beantragte auskunft einen anwalt aufsuchen kannst.

alles weiter ist formalität.

oder, frag doch auch mal ganz unverbindlich am standesamt an und lass dir dort auskunft geben.

grüsse

neupapa, jetzt schon normalpapa, denn mein scheisser wird blad 2

das geht wahrscheinlich nur in ausnahmefällen

Hallo Svenja,

leider kann ich nicht weiterhelfen. Ruf doch mal das für dich zuständige Jugendamt an. Das habe ich auch schon gemacht als ich eine Frage wegen der Erziehungsberechtigung für meinen Sohn hatte. Die haben ausführlich geantwortet.

Viel Glück!!!

Walter

Hallo Svenja,

du musst bei deinem Standesamt vor Ort anrufen; dort liegt auch euer Familienstammbuch. Die Leute vom Standesamt können dich bei all deinen genannten Fragen beraten, dort werden dann auch die Namensänderungen vorgenommen.

hallo Svenja,

ich kann Dir nur von meiner Erfahrung berichten:
Meine Ex-Frau wollte vor ca. 12 Jahren, dass mein damals 8 Jähriger Sohn und sie den Namen des neuen Ehemannes annehme. Sie hatte bei der Scheidung wie damals noch üblich das alleinige Sorgerecht noch nach altem Scheidungsrecht erhalten.

Da ich regelmäßihgen Kontakt zu meinem Kind wünschte und auch heute noch habe, wollte ich jedoch nicht dass mein Sohn einen neuen Namen eines mir unbekannten Menschen bekommt.

Damals war es so, dass sie meine Zustimmung brauchte, die ich Ihr jedoch nicht gegeben habe.

Ich denke aber, dass Du wohl die Zustimmung Deines Exmannes bekommen würdest, wenn er eh kein Interesse hat. Versuche doch - vielleicht üpber einen Mittelsmann oder Anwalt - Deinen Ex hierzu zu befragen und eine schriftliche Zustimmung zu bekommen.

Wünsche Dir viel Erfolg
Lieben Gruß von Rainer

Es tut mir leid, ich kann da nicht weiterhelfen. Schönen Sonntag & Alles Gute!

Mit freundlichem Gruß

P.Huntemann

Hallo Svenja,
leider kann ich dir zu deiner Frage keine Antwort geben, es wäre nur Halbwissen, was dir bestimmt nicht weiterhilft.
Ich an deiner Stelle, würde beim Standesamt nachfragen, die sollten darüber Bescheid wissen.
Einen schönen Sonntag wünscht dir
Jens

Hallo,
ja, ich habe das alleinige Sorgerecht, weil mein Ex-mann beim Jugendamt vor elf Jahren ausgeflippt ist und es abgegeben hat. den Kontakt wollte er von da ab auch nicht mehr zu den Kindern.
Danke, für den Tipp. Werde dann mal beim Standesamt nachfragen.