Namensänderung des Kindes nach Scheidung: Mädchenname der Mutter?

Hallo, ich bin frisch geschieden und beschäftige mich seit langer Zeit mit der Frage, ob ich meinen Mädchennamen wieder annehmen soll. Meine Tochter und ich heißen noch beide Müller. Ich muss dazu sagen, dass ich wieder in einer Partnerschaft lebe und weitere Kinder und ggf. Hochzeit nicht ausgeschlossen sind.
In den ganzen Internetforen lese ich immer nur, dass bei erneuter Hochzeit das Kind den Namen des neuen Ehemanns annehmen kann (mit Zustimmung des Vaters als geführten Doppelnamen, also zum Beispiel Müller-Schmidt).
Was ist aber wenn ich folgendes mache:
Ich nehme jetzt meinen Mädchennamen wieder an, sagen wir Meyer. Dann hieße ich erstmal Meyer, mein Kind weiter Müller und mein Freund Schmidt. Wenn es zu einer Hochzeit kommen sollte und mein Freund meinen Namen Meyer annimmt, kann mein Kind dann auch Meyer annehmen als Doppelnamen (Meyer-Müller)??? Ich muss das wissen, denn ich will vermeiden, dass sie anders heißt als wir anderen. Angenommen es kommt noch mal ein Kind möchte ich nicht dass alle einen einheitlichen Namen haben und nur sie heißt Müller. Hat da jemand genaue Ahnung?
Wie gehe ich bei der Namensänderung für das Kind dann vor, vorausgesetzt ich erhalte die Erlaubnis des Vaters? Muss das vor Gericht?

Ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus will!!!

Danke

Hallo,
Am besten beim Standesamt nachfragen

Lisa

Hallo,
erst einmal: Vor Gericht muss man nicht wegen der Namensänderung. Die wird beim Standesamt vorgenommen.

Ich bin überhaupt kein Experte für Namensrecht. Aber soweit ich weiß, kann das Kind den Namen des Vaters, der Mutter oder eine Kombination aus beiden annehmen. Ob es noch weitere Möglichkeiten gibt, kann das Standesamt beantworten. Die beraten auch und geben die nötigen Infos.
Gruß

Anlass der Frage ist die Scheidung.
Konkret geht es hier um Namensrecht. Ich bin hier ken Experte und würde Standesämter dazu befragen.

Alles Gute
EJWW

Ich habe hier http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli… leider auch nur die Info gefunden: dass die geschiedene Ehefrau wieder den Geburtsnamen annehmen kann… Allerdings wird dort auch auf die zuständige Behörde, nämlich das Standesamt, verwiesen. Dort kann man dir sicher Auskunft zu deiner speziellen Frage geben.