Hallo,
nehmen wir mal an, jemand heiratet und nimmt (a) den Namen des Partners an bzw. (b) den Namen des Partners dazu [Doppelname]
Muss dieser jemand zwingend einen neuen Führerschein beantragen?
In einer Diskussion behauptete jemand, das man mindestens in Fall (b) den alten Fürerschein behalten darf…
Für die alten Lappen gilt: Ist der Führerschein auf den Geburtsnamen ausgestellt, gilt nach einer Heirat der Führerschein weiterhin, wenn der Geburtsname im Personalausweis erkenntlich ist.
Bevor du erleichtert aufatmest:
Bei Personalienänderung eines Kartenführerscheins ist ein Umtausch erforderlich.
Falls dir die 37,50 EUR schon jetzt wehtun:
Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) ist man bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat usw.) ebenfalls verpflichtet, diese unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen.