Namensänderung Führerschein

Hallo,
nehmen wir mal an, jemand heiratet und nimmt (a) den Namen des Partners an bzw. (b) den Namen des Partners dazu [Doppelname]
Muss dieser jemand zwingend einen neuen Führerschein beantragen?

In einer Diskussion behauptete jemand, das man mindestens in Fall (b) den alten Fürerschein behalten darf…

Fragende Grüße

Bats

Für die alten Lappen gilt: Ist der Führerschein auf den Geburtsnamen ausgestellt, gilt nach einer Heirat der Führerschein weiterhin, wenn der Geburtsname im Personalausweis erkenntlich ist.

Bevor du erleichtert aufatmest:

Bei Personalienänderung eines Kartenführerscheins ist ein Umtausch erforderlich.

Falls dir die 37,50 EUR schon jetzt wehtun:

Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) ist man bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat usw.) ebenfalls verpflichtet, diese unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen.

HTH
G imager