Namensänderung möglich?

Hallo ihr lieben,

ich habe folgende Frage:

Ein Kind (10 Jahre) wird von seinem Stiefvater und seiner Mutter regelmäßig beeinflusst, den Nachnahmen von seiten des Stiefvaters zu verwenden und den Nachnamen seine leiblichen verstorbenen Vaters nicht mehr zu nennen.
(Hinweis: es hat keine Adoption stattgefunden)

Obwohl das Kind dies eigentlich nicht möchte, wird es eines Tages zum Jugendamt geschleppt um dort vor einem Sachbearbeiter den Willen zu bekunden, künftig den Nachnamen des Stiefvaters zu tragen.
Weil es dem Kind vorher so in den Mund gelegt wurde, willigt es zur Namensänderung ein.

Nun, zehn Jahre später, möchte der inzwischen erwachsene den Namen ablegen, da er nur negatives und schlimmes mit dem Stiefvater verbindet.

Andererseits möchte der erwachsene den früheren Namen auch nicht mehr annehmen, da er auch an seinen leiblichen Vater keine guten Erinnerungen hat.

Gibt es eine Möglichkeit den Mädchennamen der Mutter anzunehmen?
Wohlgemerkt: Die damalige Namensänderung geschah nicht freiwillig sondern mit Zwang, doch leider lässt sich das nicht beweisen.

Vielen Dank

Nochmal hallo,

für eine Namensänderung braucht man schon einen gewichtigen Grund. Außer bei der Heirat - und das gilt mittlerweile auch für Männer.

Habe jetzt aber ein bißchen Sorge, dass später unangenehme Erinnerungen damit verbunden werden.

Gruß!

Horst

Hallo, ich denke schon, dass die „triftigen Gründe“ hier vorliegen. In jeder GEmeinde gibt es ein Büro dass sich damit auskennt (bei Standes- oder Ordnungsamt).
Dort kann man nachhaken, welchen Weg mann in diesem FAll gehen muss. Es kann sein, dass man ein Psychologisches Gutachten benötigt, oder vor einem Richter über deine VErbindung zum derzeitigen NAmen/Stiefvater berichten muss.
Aber dann sollte es eigentlich klappen.
Gruß Susanne

(schau auch mal ins Archiv von hier und dem Ämter-Brett)