Namensänderung nach Heirat

Hallo,

kann man (egal ob m oder w) noch zwei jahre nach der heirat den namen seines ehepartners annehmen?

danke

Hallo,

sofern bei der Heirat jeweils der eigene Name beibehalten wurde kann man jederzeit danach den Namen nach geltendem Recht ändern (also Namen des Partners annehmen, bzw. Doppelname). Allerdings ist dieses Recht auf diese eine Aktion beschränkt, nicht daß man nach zwei Wochen daherkommt und wieder den ursprünglichen Namen möchte.

Ein Muß ist die Wahl des Familiennamens aber bei der Geburt des ersten Kindes.

Ein kurzer Anruf bei deinem zuständigen Standesamt wird noch weitere Klärung bringen.

Gerhard

Hallo!

kann man (egal ob m oder w) noch zwei jahre nach der heirat
den namen seines ehepartners annehmen?

§ 1355 Absatz 3 BGB:

Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.

Daraus folgt, dass eine Erklärung auch später noch möglich ist. Zuständig ist das Standesamt, bei dem das Familienbuch geführt wird, vgl. § 15c Personenstandsgesetz.

Florian.