Hallo,
da ich geschieden bin aber immer noch den Namen aus der Ehe trage, ich nenne ihn mal Z, möchte ich nun meinen Geburtsnamen X, wieder annehmen, meine Eltern waren verheiratet als ich geschlüpft bin, was sich ja nicht als so problematisch darstellt. ABER, als ich 3 Jahre alt war hat meine Mutti wieder geheiratet und ich habe somit den Namen Y bekommen, also meines Stiefvaters.
Wenn ich jetzt meinen Geburtsnamen wieder annehmen möchte dann DARF, laut Standesamt, ich nur den Namen meines Stiefvaters also Y annehmen. Ich habe mit dieser Person aber keine Verbindung, hatte ich auch nie und mein Geburtsname X meines leiblichen Vaters bleibt mir verwehrt!? Was sind das für Gesetze in Deutschland wenn man nicht mal mehr seinen Geb.Namen annehmen darf?
Laut Aussagen des Standesamtes wäre dies ein schwerer und langwieriger Weg, es müssen gute Gründe, evt. ärztliche Atests usw. eingereicht werden. Und zudem kann eine 4stellige Gebühr fällig werden.
Wer kennt sich in diesem Gebiet gut aus und kann mir weiterhelfen?
Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.
Grüße Cori