Namensänderung nachvollziehen

Hallo,
mein Nachname wird gem. Geburtsurkunde mit „-ß“ am Ende geschrieben, innerhalb der ersten 6 Jahre wurde daraus jedoch ein „-ss“, etwa im ersten Kinderausweiss.
Für mich ist es nicht mehr nachvollziehbar, wie es zu dieser Änderung kam. Ist es überhaupt möglich, die Schreibweise so einfach zu ändern?
Grüße Alexander

HAllo die Änderung von ß zu ss kann auch damit zusammenhängen, dass die jeweilige Tastatur damals noch kein ß kannte (die ersten Behörden-Rechner hatten amerikanische TAstaturen und damit kein ß)
Damit ist das aber keine echte NAmensänderung und im Ausweiß liesse sich das rückgängig machen dadurch dass du bei der Beantragung deine Geburtsurkunde vorzeigst, wo ja das ß drauf ist.
Notfalls kann es auch eines Gerichtsbeschlusses bedürfen, wenn die das amt die Falschschreibung nicht als solche anerkennt. Dazu kannst du dir beim Standesamt oder beim Namensänderungsbüro der Stadtverwaltung Infos holen.
Und wenn im Gerichtsbeschluss bestätigt wurde, dass ss nun die neue richtige Schreibweise ist und du möchtest diese nicht, dann kannst du eiene Namensänderung beantragen.
Gruß
Susanne (auch einst mit ß, dass auch gerne zu ss gemacht wurde, was aber einstmals, als alles noch handschriftlich ging ein hs war und nu wieder ist)

Hallo Alexander,

ich weiß zwar nicht wie alt Du bist, aber dass „ß“ haben Schreibmaschinen m.K.n. schon lange. Das wird also kaum der Grund sein. Lass Dir mal von Deinem Geburtsstandesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister schicken. Die kannst Du auch verwenden, wenn Du Dich mit Heiratsabsichten trägst und kostet genauso viel wie die Geburtsurkunde (i.d.R. 10,- EUR). Sie wird als Ablichtung des Geburtseintrages gefertigt, womit Du dann alles ersehen kannst, was dort seit Deiner Geburt passiert ist (nebenbei erfährst Du auch noch Deine genaue Geburtszeit).
Vielleicht gab es ja doch eine Berichtigung Deines Geburtseintrages, weil der Familienname Deiner Eltern dort vorher versehentlich mit „ß“ eingetragen wurde, richtig aber mit „ss“ geschrieben wird. Schreiben Deine Eltern ihren Familiennamen denn auch mit „ss“? Die (richtige) Schreibform von deren Familiennamen ist auch Deine richtige.
Wenn Dein Familienname aber lt. Geburtseintrag richtig mit „ß“ geschrieben wird, brauchst Du mit der Urkunde nur zur Meldebehörde gehen und das berichtigen lassen. Solange eine falsche Schreibweise noch nicht in Personenstandregister (z. B. Heiratsregister oder Geburtsregister eines Kindes von Dir) Eingang gefunden hat, ist das auch ziemlich unkompliziert.
Viel Erfolg.
Gruß HeinzEric

Hallo,
ich bin Jahrgang 72.
Meine Eltern schreiben sich mit ß, in meiner Geburtsurkunde stehe ich auch mit ß. Allerdings wurde innerhalb der ersten Jahre aus dem ß das ss, schon im Kinderausweiss von 1977, sowie sämtliche anderen Dokumente wie Perso, Reisepass etc.
Die Frage für mich ist nun, ob es egal ist, oder ob die Änderung irgendwann mal hinterfragt wird, beispielsweise bei einer Hochzeit und ich dann wieder auf das für mich unbekannte ß wechseln muss.

Grüße Alexander

hallo,

[…] Kinderausweiss.
[…] Ist es überhaupt möglich, die Schreibweise so
einfach zu ändern?

nicht den von „Kinderauswei s

gruß
ann

Hallo Alexander,
wenn das so ist, wie Du beschreibst, dann ist die richtige Schreibweise Deines Familiennamens mit „ß“. Du wirst Dich kaum darauf berufen können, das nicht gewusst zu haben, wenn Deine Eltern sich immer mit „ß“ geschrieben haben. Richtig auffallen würde es tatsächlich erst, wenn Du mal zum Standesamt gehst, um zu heiraten oder die Vaterschaft zu einem Kind anzuerkennen. Daher solltest Du schon mal vorher aktiv werden. Eine Berichtigung Deines Geburtseintrages wirst Du nicht erwirken können, da der richtig ist, wenn Dein Familienname dort wie der Deiner Eltern mit „ß“ geschrieben ist (es könnte sogar sein, dass dort noch nur bei Deinen Eltern ein Familienname steht, da sich Deiner von diesem ableitet).
Wenn Du großen Wert auf „ss“ legst, solltest Du eine öffentlich-rechtliche Änderung Deines Namens beantragen. Ich denke mal, die Namensänderungsbehörde (je nach Bundesland beim Kreis oder bei der Gemeinde angeiedelt) dürfte damit kein großes Problem haben, wenn alle Deine Dokumente Deinen Familiennamen mit „ss“ wiedergeben. Dann kann das öffentliche Interesse daran, dass Dein Familienname weiterhin mit „ß“ geschrieben wird, nicht besonders hoch sein. Und das wäre die wesentliche Begründung für eine ö.r. Namensänderung: Dein persönliches Interesse an der Änderung muss das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen (richtigen) Namens überwiegen. Da Du in der Öffentlichkeit nur mit „ss“ bekannt bist, geht das öffentliche Interesse IMHO hier gegen 0. Allerdings nicht die Gebühren. Das könnte etwas teurer werden, aber da es sich nur um einen Buchstaben handelt und Du ja eigentlich auch nicht so recht was dafür kannst, sollte es auch eine Ermäßigungsmöglichkeit geben. Sprich mal bei der Namensänderungsbehörde vor.
Viel Erfolg.
HeinzEric

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Hallo,
Danke, das wurde mir inzwischen auch vom Standesamt so dargelegt. Interessant würde es bei einer Hochzeit, meine Zukünftige würde sich ansonsten mit -ß schreiben.
Grüße Alexander