Hallo,
ich habe meinen Doppelnamen wieder in meinen Geburtsnamen geändert. Mein Vermieter verlangt als Nachweis ein amtliches Dokument, um meine Mieterkartei aktualisieren zu können. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Ich bin der Meinung, dass eine Mitteilung meinerseits ausreichend ist. Der Mietvertrag ist davon ja auch nicht betroffen.
Letztes Jahr bei Vertragsabschluss hat mein Vermieter eine Kopie meines Ausweises verlangt und zu den Akten genommen, was auch nicht zulässig ist, wie ich jetzt bei der Internet-Recherche feststellen musste.
Danke für Eure Antworten.