Namensänderung nachweisen gegenüber Vermieter

Hallo,

ich habe meinen Doppelnamen wieder in meinen Geburtsnamen geändert. Mein Vermieter verlangt als Nachweis ein amtliches Dokument, um meine Mieterkartei aktualisieren zu können. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Ich bin der Meinung, dass eine Mitteilung meinerseits ausreichend ist. Der Mietvertrag ist davon ja auch nicht betroffen.

Letztes Jahr bei Vertragsabschluss hat mein Vermieter eine Kopie meines Ausweises verlangt und zu den Akten genommen, was auch nicht zulässig ist, wie ich jetzt bei der Internet-Recherche feststellen musste.

Danke für Eure Antworten.

Kannst du mir bitte die entsprechenden Links deiner Internetrecherche zukommen lassen.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar weshalb sich ein Vertragspartner nicht der Idendität des anderen Vertragspartners versichern darf.

vnA

Hallo von-nix-Ahnung,

Kannst du mir bitte die entsprechenden Links deiner Internetrecherche zukommen lassen

Du hast zwar nicht mich angesprochen, aber trotzdem möchte ich dir etwas zeigen was ich gefunden habe.

https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/person…

Dort wird zwar ausdrücklich darauf hingewiesen dass die Zulässigkeit von „nur Kopieren“ gerichtlich noch nicht endgültig entschieden ist, aber dass davon auszugehen ist dass solche Kopien von Privatunternehmen (mit wenigen Ausnahmen) nicht erlaubt sind.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar weshalb sich ein Vertragspartner nicht der Idendität des anderen Vertragspartners versichern darf.

Der Vertragspartner darf sich ohne Probleme durch „Einsicht“ des Ausweises von der Identität des anderen Vertragspartners überzeugen. Allerdings ist die Anfertigung einer Kopie laut des oben genannten Links zumindest fragwürdig, eventuell tatsächlich rechtswidrig. Eine endgültige Entscheidung müsste dann wahrscheinlich erst gerichtlich geklärt werden.

Gruß
N.N

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Danke für die Erhellung.
Aber noch eine Frage: Darf ich meinen eigenen PA kopieren? Ich vermute mal „ja“. Dürfte ich dann, als Vertragspartner, von meinem Mietinteressenten zum Vertragsabschluss eine (von ihm selbst gefertigte) Kopie seines Ausweises verlangen?

vnA

Hallo von-nix-Ahnung,

Darf ich meinen eigenen PA kopieren? Ich vermute mal „ja“.

Mir ist nichts bekannt was dagegen spricht.

Dürfte ich dann, als Vertragspartner, von meinem Mietinteressenten zum Vertragsabschluss eine (von ihm selbst gefertigte) Kopie seines Ausweises verlangen?

Verlangen dürfte der Vermieter das wahrscheinlich, aber ob der Mieter diesem Verlangen nachkommen muss, ist laut meinem vorherigem Link noch nicht eindeutig klar.

Klar" dürfte allerdings der Umstand sein dass der Vermieter sich natürlich aussuchen kann ob er mit dem Mieter einen Vertrag abschließt, oder ob nicht.

Gruß
N.N

Klar ist man dann als Vermieter in der besseren Situation, wenn man dies vor Vertragsabschluss so artikuliert.

vnA

Selbstverständlich hat der Vermieter einen Rechtsanspruch, deine behauptete neue Identität nachgewiesen zu bekommen.

Zwar erlaubt ihn das neue Personalausweisgesetz vom 1. November 2010 nicht, personenbezogene Daten aus dem Ausweis zu erheben und zu verwenden, soweit sie für ihn nicht erforderlich sind, etwa über Ausweisnummer, Größe, Augenfarbe, Nationalität oder Geburtsort.

Nun könnte man den Nachweis ja durchaus so erbringen, wie er ihn fordert: Über ein öffentlich-rechtlich amtliches Dokument deiner Namensänderung im Original.

Eine Ausweis_kopie_ muss er garnicht anerkennen, da sie leicht fälschbar wäre.

Wollte man diese Auskünfte verweigern, muss man eben hinnehmen, dass man weiterhin so angesprochen würde und briefliche Mitteilung mit den alten Daten erhielte, wie sie im maßgeblichen Mietvertrag unter Vertragspartner unverändert benannt sind :open_mouth:

G imager

Hallo,

Selbstverständlich hat der Vermieter einen Rechtsanspruch,
deine behauptete neue Identität nachgewiesen zu bekommen.

So? Woraus ergibt sich dieses Recht denn?
Gruß
Rübe