Wer weiß was?
Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
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Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
Wer weiß was?
Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen
den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
Hallo Maranu,
Erkundige dich beim Standesamt. Nur du alleine kannst deinen Namen ändern auf Mädchennamen. Deine eigenen Kinder nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters.
Alles Gute!
Wer weiß was?
Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen
den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
Hallo Maranu,
meines Wissens entscheidet die Partei, die bei der Hochzeit den Ehenamen angenommen hat, wie sie fortan heißen möchte (http://www.ehescheidung24.de/Scheidungsfolgen/Namens…), gezwungen kann sie nicht, sie behält automatisch den Ehenamen. Die Namensänderung des Erwachsenen hat keine Auswirkung auf die Nachnamen der Kinder.
Der Gesetzgeber verlangt nicht von z.B. der Mutter, dass sie nach der Scheidung anders heißen soll als ihre Kinder. Ist ja logisch, oder?
Ich wünsche Ihnen viel Glück auf Ihrem weiteren Weg. Mit freundlichen Grüßen
Viola
Hallo Maranu,
leider kann ich Dir diesbezüglich keine Antwort geben. Als meine damalige Frau und ich uns geschieden haben, hat Sie zeitnah Ihren Geburtsnamen wieder angenommen = also nach der Scheidung. Ich gehe allgemein davon aus, dass die Person, welche per Hochzeit einen anderen Nachnamen (müsste ja freiwillig gewesen sein) angenommen hatte, diesen auch „freiwillig“ wieder ablegen kann, wenn diese dies möchte. Ich glaube, dass dies bei Kindern evtl. etwas anders seien müsst. Als meine Tante sich hatte scheiden lassen, hat diese wieder Ihren Geburtsnamen angenommen, die Kinder behielten aber den Nachname, welcher während der Ehe gültig gewesen ist. Da dies schon einige Jahre her ist, würde ich dies mit einem möglichen Scheidungsanwalt direkt besprechen, damit Du auch „gesetzlich“ sicher bist. Sorry, wenn ich Dir nicht weiterhelfen konnte.
Gruß
Sven
Wer weiß was?
Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen
den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
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Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen
den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
Bei Eheschließung sollen die Ehegatten einen der beiden Nachnamen (oder Geburtsnamen) zum Ehenamen bestimmen. Andernfalls führen beide ihre zuvor geführten Namen weiter. Wer einen Ehenamen annimmt, kann seinen bisherigen Namen (oder Geburtsnamen) mit oder ohne Bindestrich (anders in Österreich, § 93 ABGB) voranstellen oder anhängen (Art. 2 Abs. 1 GG, § 1355 Abs. 4 S. 1 BGB). Nach § 1355 Abs. 4 Satz 2 und 3 BGB darf die Anzahl der Einzelnamen in dem zusammengesetzten Namen zwei jedoch nicht überschreiten. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2009 ist die Vereinbarkeit dieser Beschränkung auf einen sogenannten „Ehedoppelnamen“ mit dem Grundgesetz bestätigt worden.[9][10]
Ist einer der Ehegatten kein deutscher Staatsangehöriger, können die Ehegatten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes ihre künftig zu führenden Namen auch nach dem Recht des Staates wählen, dem der ausländische Ehegatte angehört (Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB, Art. 2 Abs. 1 GG). Hierdurch wird ausländisches Namensrecht maßgeblich. Bei Eheschließung im Ausland genügt eine Erklärung gegenüber dem zuständigen ausländischen Standesbeamten, sofern das Ortsrecht dieselben Wahlmöglichkeiten wie das deutsche zulässt. Auch ausländische Doppelnamen können zum Ehenamen bestimmt werden (BGH, Beschluss vom 23. Dezember 1998 - XII ZB 5/ 98). Ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte behält den Ehenamen, kann jedoch seinen Geburtsnamen (oder den vor der Ehe geführten Namen) wieder annehmen oder voranstellen oder anhängen.
Vor der Eherechtsreform 1976 wurde der Name des Mannes stets Ehename der Eheleute. Ab 1957 konnte die Frau ihren Namen an den Ehenamen anhängen. Der Mann konnte der Frau, wenn die Frau schuldig geschieden wurde, die Weiterführung seines Namens untersagen. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 1991 ist es möglich, keinen Ehenamen festzulegen und die bisherigen Namen weiterzuführen. [11]
Namensänderung nach der Scheidung
Viele Frauen möchten nach einer gescheiterten Ehe den bei der Eheschließung angenommenen Namen des Partners wieder ablegen und meist wieder ihren Mädchennamen (Geburtsnamen) annehmen. Wird eine neue Ehe geschlossen, so wird häufig eine Namensänderung für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder gewünscht, damit auch dem Namen nach eine neue einheitliche Familie entsteht.
Allerdings sind die rechtlichen Voraussetzungen für Namensänderungen für den Ehegatten, der bei der Hochzeit den Namen des anderen Partners angenommen hat - also in der Regel die Frau - und für Namensänderungen von Kindern unterschiedlich ausgestaltet:
Eine Namensänderung der Frau ist relativ unproblematisch möglich. Dazu muß lediglich vor dem Standesamt eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Zuständig ist das Standesamt, in dem das Familienbuch geführt wird. Es ist aber auch möglich, den Antrag bei dem jetzigen Wohnsitz-Standesamt zu stellen, er wird dann an das zuständige familienbuchführende Standesamt weitergeleitet, das eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung ausstellt. Die Gebühr für die Namensänderung ist mit € 17,00.- relativ gering. Allerdings sind Folgekosten zu berücksichtigen, da infolge der Namensänderung eine Vielzahl weiterer Dokumente berichtigt werden müssen, z.B. Personalausweis, Reisepass aber auch Bankkarte etc.
In der Regel wird von der Frau eine Rückkehr zu ihrem alten Mädchen- oder Geburtsnamen gewünscht. Es gibt darüber hinaus noch die Möglichkeit, den vor der gescheiterten Ehe geführten anderen Namen wieder anzunehmen oder einen Doppelnamen zu führen.
Beispiel: Monika Müller heiratet in erster Ehe den Robert Reime und trägt den Namen Monika Reime. Nach dem Tod ihres Mannes heiratet sie in zweiter Ehe den Karl Kaufmann und trägt den Namen Monika Kaufmann. Nach der Scheidung von Karl Kaufmann hat Monika folgende Möglichkeiten:
1.Sie kann den jetzigen Namen Monika Kaufmann behalten.
2.Sie kann ihren Geburtsnamen Monika Müller wieder annehmen.
3.Sie kann den vor der Scheidung geführten Namen Monika Reime wieder annehmen.
4.Sie kann durch Anfügen oder Voranstellen einen Doppelnamen bilden
a)aus ihrem jetzigen Namen Kaufmann und ihrem Geburtsnamen Müller, also Kaufmann-Müller oder Müller-Kaufmann
b)aus ihrem jetzigen Namen Kaufmann und aus dem Namen der vorangegangenen Ehe Reime, als Kaufmann-Reime oder Reime-Kaufmann
Der Antrag auf Namensänderung kann ab Rechtskraft der Scheidung gestellt werden. Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
Reisepass oder Personalausweis
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
und bei Vorsprache beim Wohnsitz-Standesamt zusätzlich
beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Die Namensänderung der Frau hat jedoch keine Auswirkungen auf den Namen der Kinder aus der gescheiterten Ehe, diese behalten ihren Namen. Es sollte daher bei dem Wunsch nach Ablegung des Ehenamens bedacht werden, daß dann Mutter und Kinder verschiedene Namen tragen, was im Alltag zu vielerlei Nachfragen führen kann.
Grundsätzlich ist auch eine Namensänderung der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder rechtlich möglich, wenn diese nach einer weiteren Eheschließung der Mutter den neuen Ehenamen annehmen sollen (sog. Einbenennung); auch die Bildung von Doppelnamen ist zulässig.
Voraussetzung für eine solche Namensänderung ist jedoch – neben der Einwilligung des Kindes selbst, wenn dieses über 5 Jahre alt ist – auch die Einwilligung des Vaters,
wenn das Kind seinen Namen trägt oder
ein gemeinsames Sorgerecht besteht
Verweigert der Vater die Einwilligung so besteht die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht. Die Ersetzung der Einwilligung ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden; sie wird durch das Familiengericht nur dann vorgenommen, wenn es zum Wohl des Kindes erforderlich ist, um dem Kind andernfalls konkret drohende Schäden abzuwenden. Der meist geäußerte Wunsch nach Namenseinheit innerhalb der neuen Familie reicht daher nicht aus. Konkret drohende Schäden können etwa eine psychische Destabilisierung des Kindes sein, das den neuen Namen schon seit Jahren führt und nur unter diesem Namen überall bekannt ist. Als nicht schutzwürdig wurde von den Gerichten auch die Weigerung eines Vaters erkannt, der keine tatsächliche Beziehung mehr zu seinem Kind hatte und zuvor sogar selbst eine Adoption durch den Stiefvater vorgeschlagen hatte.
Geringere Anforderungen stellen die Familiengerichte an eine Ersetzung der väterlichen Einwilligung, wenn das Kind einen Doppelnamen erhalten soll, d.h. zu seinem bisherigen Namen hinzu den Namen des Stiefvaters erhalten soll.
Hallo
nein das kann man nicht !!!
LG Sandy
Tut mir leid, das weiß ich nicht.
Lg
Wer weiß was?
Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen
den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
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Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen
den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
Hallo Maranu,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, dieses Thema war bisher keines für mich.
Der Name hat mich nie gestört.
Hallo Maranu,
so verständlich dein Wunsch ist. Aber leider nicht möglich. Da gibst auch keinen Trick oder Kniff. Außer, die machen das freiwillig oder du bietest ihnen genug Geld.
Schönen Gruß
Bernd
Wer weiß was?
Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen
den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
Nein, kann man nicht. Dieses ist nicht mal gerichtlich zu erwirken.
Den eigenen Namen kann man ändern.
Auch selbst, wenn man den Familiennamen der gemeinsamen Kinder ändern lassen möchte, geht das nur mit Einverständnis des Ex-Partners oder über eine Klage vor Gericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Hallo,
das kann man nicht verlangen. Alles Gute!
Wer weiß was?
Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen
den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
Meines Wissens nach nein, da keiner den namen einer anderen Person ändern lassen kann, außer bei Kindern, nur im Falle einer Adoption.
Gruß
Kristina
Verlangen ja, aber die Namensänderung ist eine persönliche Sache. Möglicherweise kann man so etwas aushandeln?
Viel Glück
EJM
PS: Möglicherwesie ist der/die andere froh auch den Namen loszubekommen?
Wer weiß was?
Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen
den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
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Kann man im Scheidungsverfahren von der Gegenpartei verlangen
den Nachnamen zu ändern und auch von den Stiefkindern?
Hallo,
geht so nicht.
Es sei denn, die bürgerlichen Rechte wurden bei bes schweren Straftaten aberkannt.
Gruß Bernd