Darf Telekom bei einer Umschreibung auf einen anderen Namen automatisch einen Vertragslaufzeit von 1 Jahr beschließen und die
Telefonnummer für 1 Jahr sperren ?
Hallo,
Darf Telekom bei einer Umschreibung auf einen anderen Namen
automatisch einen Vertragslaufzeit von 1 Jahr beschließen
Der bisherige Vertragspartner sei A, der neue sei B genannt.
Das kommt m. E. darauf an, was B erklärt hat und was die Vertragsbedingungen bzw. die AGB der Telekom hierzu regeln. Der Eintritt von B in den bestehenden Vertrag ist möglicherweise als stillschweigende Vertragsverlängerung zu werten, und die wäre für die Dauer bis zu einem Jahr möglich (siehe § 309 BGB Nr. 9b).
die Telefonnummer für 1 Jahr sperren ?
M. E. gilt hier die Telekommunikationsnummerierungsverordnung und
das darauf aufbauende Nummerierungskonzept der Bundesnetzagentur BNA
Wenn der bisherige Vertragspartner die Rufnummer nicht zu einem neuen Anbieter portieren lässt, wird diese frei.
„… durch Rückgabe freigewordene Rufnummern werden von der Bundesnetzagentur …erst ab dem gemäß Abschnitt 9 b) festgelegten Zeitpunkt (Stichtag) neu zugeteilt… Bei Rufnummern, die genutzt waren, liegt der Stichtag 180 Tage nach dem Datum des Freiwerdens.“
„Eine Rufnummer kann unmittelbar, d.h. ohne Einhaltung einer Sperrfrist beantragt und erneut zugeteilt werden, wenn der Antragsteller bis spätestens einen Tag vor dem Stichtag nachweist, dass er in den letzten 180 Tage vor ihrem Freiwerden im Rahmen einer Dienstleistung des Zuteilungsnehmers mit der Nummer identifiziert wurde. Als Nachweis gilt insbesondere die Vorlage eines Dienstleistungsvertrages und ggf. ergänzende Unterlagen.“ Das dürfte im Hinblick auf das bislang bestehende Vertragsverhältnis mit A schwierig sein. Unklar ist, ob ein bisher schon bestehender Eintrag von A und B in ein Telefonverzeichnis als Nachweis gilt.
Vielleicht sollte B beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur anrufen, um die Fragen abschließend zu klären.
http://www.Bundesnetzagentur.de
Gruß
Zemionow