Hallo, ihr lieben Wissenden,
dieser Tage hörte ich, dass eine unverheiratete volljährige Bekannte ihren
Nachnamen geändert hat. Sie nahm aus nachvollziehbaren Gründen den Mädchennamen
ihrer Mutter an. Um das zu verdeutlichen, sagen wir mal, aus Sabine
Schweinebauch wurde Sabine Graf.
Wie ist das nun, wenn Sabine Graf mal heiratet? Was gilt dann als Geburtsname?
Steht dann in den standesamtlichen Nachrichten: Karl König und Sabine Graf, geb.
Schweinebauch?
Ich bin wieder mal müßig neugierig, ich weiß. Aber sowas beschäftigt mich.
Wer weiß was?
Schon jetzt vielen Dank!
LG
Edith