Namensänderung: Was ist dann der 'Geburtsname'?

Hallo, ihr lieben Wissenden,

dieser Tage hörte ich, dass eine unverheiratete volljährige Bekannte ihren
Nachnamen geändert hat. Sie nahm aus nachvollziehbaren Gründen den Mädchennamen
ihrer Mutter an. Um das zu verdeutlichen, sagen wir mal, aus Sabine
Schweinebauch wurde Sabine Graf.

Wie ist das nun, wenn Sabine Graf mal heiratet? Was gilt dann als Geburtsname?
Steht dann in den standesamtlichen Nachrichten: Karl König und Sabine Graf, geb.
Schweinebauch?

Ich bin wieder mal müßig neugierig, ich weiß. Aber sowas beschäftigt mich.

Wer weiß was?
Schon jetzt vielen Dank!
LG
Edith

Hi, ich gehe von einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung aus. Die neu ausgestellte Geburts-/Abstammungsurkunde lautet dann auf den Namen Sabine Graf. "Den „Hängebauch“ ist sie los, der Name taucht nicht wieder auf (auch nicht geb. Hängebauch).
Gruß Feuerstein

Hi, ich gehe von einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung
aus. Die neu ausgestellte Geburts-/Abstammungsurkunde lautet
dann auf den Namen Sabine Graf. "Den „Hängebauch“ ist sie los,
der Name taucht nicht wieder auf (auch nicht geb. Hängebauch).
Gruß Feuerstein

Natürlich Schweinebauch, ist aber auch egal, oder?

Danke! Das wollte ich wissen!
Merci, Feuerstein,

das beantwortet meine Frage … es gibt also eine neue Geburtst-/
Abstammungsurkunde, und damit ist der alte Name in der Versenkung verschwunden.

Danke für die Auskunft!
Gruß
Edith

das beantwortet meine Frage … es gibt also eine neue
Geburtst-/
Abstammungsurkunde, und damit ist der alte Name in der
Versenkung verschwunden.

Da muss ich Dich leider enttäuschen: In der Geburtsurkunde wird der Name Schweinebauch nicht mehr sichtbar sein, aber in der Abstammungsurkunde würde unter „Änderungen des Geburtseintrages“ stehen: „Das Kind führt mit Wirkung vom [Datum der Wirksamkeit der ö.-r. Namensänderung] anstelle des Namens Schweinebauch den Geburtsnamen Graf.“
Aber die Abstammungsurkunde braucht man ja nicht jedem zu zeigen.

Gruß HeinzEric

Moin Moin,

Da muss ich Dich leider enttäuschen: In der Geburtsurkunde
wird der Name Schweinebauch nicht mehr sichtbar sein, aber in
der Abstammungsurkunde würde unter „Änderungen des
Geburtseintrages“ stehen: „Das Kind führt mit Wirkung vom
[Datum der Wirksamkeit der ö.-r. Namensänderung] anstelle des
Namens Schweinebauch den Geburtsnamen Graf.“
Aber die Abstammungsurkunde braucht man ja nicht jedem zu
zeigen.

das steht leider auch in der Geburtsurkunde.
Und die muß man natürlich nicht jedem zeigen, aber wenn man eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst antritt, dann schon, und das kann zu komischen Fragen führen (bei mir lag’s aber wohl daran, daß sowohl Vor- als auch Nachname geändert wurden).

LG,
Fabienne