Folgender Sachverhalt: Eine Person hatte gegen jemanden Anzeige erstattet und als wichtiger/wichtigster Zeuge vor Gericht ausgesagt. Der Beschuldigte wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Zwischenzeitlich hatte der Anzeigende jeweils befristete Auskunftssperren beim Meldeamt, die also immer nur eine befristete Laufzeit haben und zwei oder dreimal verlängert wurden. Eine Auskunftssperre wird laut Amt nicht unbegrenzt, also lebenslang erteilt. Es handelte sich um eine sehr große Sache(!) und der Anzeigende ist um seine Sicherheit besorgt, insbesondere deshalb, weil die verurteilte Person bald aus der Haft entlassen wird. Gibt es doch noch eine Möglichkeit eine lebenslange Auskunftssperre zu erhalten? Gibt es eine Möglichkeit seinen Namen ändern zu lassen? Danke.
Folgender Sachverhalt: Eine Person hatte gegen jemanden
Anzeige erstattet und als wichtiger/wichtigster Zeuge vor
Gericht ausgesagt. Der Beschuldigte wurde zu einer Haftstrafe
verurteilt. Zwischenzeitlich hatte der Anzeigende jeweils
befristete Auskunftssperren beim Meldeamt, die also immer nur
eine befristete Laufzeit haben und zwei oder dreimal
verlängert wurden. Eine Auskunftssperre wird laut Amt nicht
unbegrenzt, also lebenslang erteilt.
Es muss immer wider beantragt werden.
Es handelte sich um eine
sehr große Sache(!) und der Anzeigende ist um seine Sicherheit
besorgt,
Was war damals mit Zeugenschutzprogramm? So groß wird es dem Staat dann doch nicht gewesen sein?
Jetzt ist es zu spät und juckt den Staastanwalt nicht mehr, der damals sagte „Es ist ihre Pflicht auszusagen…“
insbesondere deshalb, weil die verurteilte Person
bald aus der Haft entlassen wird.
Und der brennt auf Vergeltung? Gibt es begründete Annahmen hierfür? Dann ist das schon der nächste Grund für die Auskunftssperre.
Anderseits muss auch gesagt, dass man eine Person nicht nur über das Einwohnermeldeamt ermitteln kann. Es gibt weit mehr legale/illegale Möglichkeiten.
Selbst ein Zeugenschutzprogramm bietet keinen 100% Schutz.
Gibt es doch noch eine
Möglichkeit eine lebenslange Auskunftssperre zu erhalten?
Wozu?
Gibt
es eine Möglichkeit seinen Namen ändern zu lassen?
Ja, beim Standesamt bei äußerst begründeten Umständen. Ob der dazu zählt klärt das Amt.
Folgender Sachverhalt: Eine Person hatte gegen jemanden
Anzeige erstattet und als wichtiger/wichtigster Zeuge vor
Gericht ausgesagt. Der Beschuldigte wurde zu einer Haftstrafe
verurteilt. Zwischenzeitlich hatte der Anzeigende jeweils
befristete Auskunftssperren beim Meldeamt, die also immer nur
eine befristete Laufzeit haben und zwei oder dreimal
verlängert wurden. Eine Auskunftssperre wird laut Amt nicht
unbegrenzt, also lebenslang erteilt.
Immer wieder neu erteilen, wobei irgendwann einmal die Auskunftssperre nicht erteilt wird,…
mfg
Es handelte sich um eine
sehr große Sache(!) und der Anzeigende ist um seine Sicherheit
besorgt, insbesondere deshalb, weil die verurteilte Person
bald aus der Haft entlassen wird. Gibt es doch noch eine
Möglichkeit eine lebenslange Auskunftssperre zu erhalten? Gibt
es eine Möglichkeit seinen Namen ändern zu lassen? Danke.