Namensänderung

Hallo Ihr Verwaltungsprofis,

folgendes Problem:

Person X wird in der ehemaligen DDR geboren. Da X ein uneheliches Kind ist, bekommt es automatisch den Namen der Mutter. Also XY.
Nach ein paar Jahren heiratet die Mutter einen Mann, der nicht der Kindsvater ist. Das Kind nimmt jetzt den Nachnamen des Ehemannes an. Also heißt es jetzt XZ.

Beides steht so in der Geburtsurkunde. Also mit Datum, wann Namensänderung stattfand, aber nicht, auf welchen Grund hin.

Jetzt… etwa 20 Jahre später fällt den Behörden auf, das Kind will sich anmelden, und gibt korrekterweise bei „ggf. abweichender Geburtsname“ abweichenden Geburtsnamen an. Und im Ausweis der bisher ausgestellt wurde, steht aber nichts von geb. Y.

Bei allen Anmeldungen vorher, bei sämtlichen behördlichen Formalitätenkram wurde aber bisher immer der Geburtsname angegeben.

Folgender Hintergrund:

  1. Muss jetzt nachträglich dieses bereinigt werden?
  2. Was kostet so etwas bzw. ist es umsonst, da es ja irgendwann von den Behörden verkramt wurde, denn bei Passantragsstellung muss ja jeder seine Geburtsurkunde mitvorlegen?
  3. Normalerweise bestünde ja die Möglichkeit, dass XZ bei Heirat mit AB den Namen ändert und fortan unter folgenden möglichen Kombinationen laufen würde: XB, XY, XZ, XB-Y, XB-Z, XZ-B und XY-B. Ist dies aufgrund dieses Fehlers immer noch möglich?

Vielen Dank für Eure Hilfe bereits hier…

Mfg
Marco

Mutter. Also XY.
Nach ein paar Jahren heiratet die Mutter einen Mann, der nicht
der Kindsvater ist. Das Kind nimmt jetzt den Nachnamen des
Ehemannes an. Also heißt es jetzt XZ.

Lag hier Adoption vor?
wenn ja, meine ich ist ab diesem Punkt der Geburtsname Z, nach bundesdeutschem Recht. Wenn es um Adoption geht kann ich die Gesetzesstellen auch mal raussuchen.
Lasse mich aber gerne belehren, bin grad selbst an so einem verzwickten Fall dran
Karin

Nein, lag keine Adoption vor.

Der leibliche Vater ist nach wie vor in der Unterhaltspflicht, wenn er zahlen könnte.

Der Stiefvater wiederum hat nie eine Rechtspflicht mit dem Kind gehabt. Er hat es zwar erzogen, jedoch ist das ja keine Rechtspflicht.

Das Kind hat halt einfach den Nachnamen des Vaters angenommen, da die Eltern geheiratet haben und die Mutter diesen Nachnamen auch angenommen hat.

so long…

Marco