namensänderung bei heirat

moin,

malermeister schmitt (einzelfirma, kein eintrag) hat geheiratet und heisst jetzt müller-schmitt, weil er den namen seiner frau angenommen hat.

sehe ich das richtig, dass er dies dem gewerbeamt melden muss und auch alle geschäftspapiere usw. ändern muss? müsste er auch die nach außen wirkenden geschichten wie die homepage oder die werbung bzw. namensbeschriftung auf den fahrzeugen ändern?

vielen dank

gruß inder

haste fein gemacht. troll

Moment, ich versuch das mal nachzuvollziehen, damit es verständlich wird:

Malermeister Schmitt (Einzelfirma, kein Eintrag) hat geheiratet und
heisst jetzt Müller-Schmitt, weil er den Namen seiner Frau angenommen
hat.

Sehe ich das richtig, dass er dies dem Gewerbeamt melden muss und
auch alle Geschäftspapiere usw. ändern muss? Müsste er auch die nach
außen wirkenden Geschichten wie die Homepage oder die Werbung bzw.
Namensbeschriftung auf den Fahrzeugen ändern?

Ist das so ungefähr richtig?

Versteh ich nicht, den Kommentar.

Hab ich vielleicht etwas Dummes geschrieben?

Namensänderungen sind nur dann meldepflichtig,wenn sie mit dem Firmennamen in direkten Zusammenhang stehen. Heißt die Firma beispielsweise „Malerunternehmen Pinselstrich GmbH“, dann muss die Namensänderung des Chefs nichtmal gemeldet werden. Heißt die Firma aber „Malerunternehmen Schmitt Gmbh“,dann wäre diese Änderung tatsächlich meldepflichtig.

Quelle: http://www.gewerbe-anmelden.net/gewerbe-ummelden/

Beim Finanzamt dürfte wohl gleiches gelten. Sachen wie Homepage, Werbung etc müssen aber nicht zwingend geändert werden.