moin,
malermeister schmitt (einzelfirma, kein eintrag) hat geheiratet und heisst jetzt müller-schmitt, weil er den namen seiner frau angenommen hat.
sehe ich das richtig, dass er dies dem gewerbeamt melden muss und auch alle geschäftspapiere usw. ändern muss? müsste er auch die nach außen wirkenden geschichten wie die homepage oder die werbung bzw. namensbeschriftung auf den fahrzeugen ändern?
vielen dank
gruß inder