Namensauflösung von Sub-Domänen

Hallo zusammen,

wieder einmal eine Frage zum Thema Internet. Ich hoffe jemand von Euch kann mir weiterhelfen.

Wie „tief“ löst ein DNS auf?
Wird nur die bei der DENIC eingetragene Domäne (z.B. meinefirma.de) über eine DNS-Anfrage aufgelöst oder auch ggf. bestehende Sub-Domänen (z.B. verwaltung.meinefirma.de)?

Wie komme ich zu dieser Frage?
Nehmen wir an eine Domäne wird bei einem Provider (A)gehostet, einige Sub-Domänen werden jedoch auf seperaten Servern direkt beim Kunden gehostet, welcher aber Internetzugang und IP-Adressen bei A bezieht (also gleiches Netz).
Nun soll aber der Internetzugang über einen neuen Privider (B) bezogen werden, die Domäne aber weiterhin bei Provider (A) bleiben.
Was passiert nun mit den Servern / Sub-Domänen, die beim Kunden direkt stehen?
Wird Provider (A) den Traffic von (B) routen? Wohl eher nicht… Ist so ein Konstrukt überhaupt möglich und wenn ja wie? Wie und wo geschieht die Namesauflösung bzw. das Routing?

Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich schildern. Ist nicht so ganz einfach wenn man keinen Roman schreiben will und auch nur über ein Halbwissen verfügt :wink:

Freu mich über jede Antwort!
Schon mal vielen Dank :smile:

Stephan

Wie „tief“ löst ein DNS auf?
Wird nur die bei der DENIC eingetragene Domäne (z.B.
meinefirma.de) über eine DNS-Anfrage aufgelöst oder auch ggf.
bestehende Sub-Domänen (z.B. verwaltung.meinefirma.de)?

Für meinefirma.de sind die DNS-Server ns1- bzw. ns2.sedoparking.com zuständig (dig ns meinefirma.de). Diese Server sind auch der Ansprechpartner für Subdomains, können diese Aufgabe aber auch delegieren. Zeigen meinefirma.de und verwaltung.meinefirma.de auf verschieden Adressen bei verschiedenen Providern, werden Anfragen an diese Domains direkt an diese Adressen gestellt. Ein Routing o. ä. ist dafür nicht erforderlich.

Die Frage um die du dich kümmern musst ist, wo oder bei welchem Provider der für deine Domain zuständige Nameserver steht und wie eure vertragliche Beziehung ausgestaltet ist. Es wäre ärgerlich, wenn du z. B. den Internetzugang kündigst und erst später feststellst, dass damit auch der NS aufgekündigt wird. Wichtig ist auch bei einem evtl. Neuvertrag, dass du eine Möglichkeit bekommst, den NS (über ein Webinterface) selbst zu verwalten und auch (sollte selbstverständlich sein, es gibt aber immer noch schwarze Schafe) dass du (oder dein Arbeitgeber…) als Eigentümer der Domain eingetragen bist.

Ansonsten ist der NS nur für die Namensauflösung zuständig. Wo die Webseiten liegen oder bei welchem Provider welcher Server steht ist in dem Zusammenhang irrelevant.

HTH

Hallo Hermann,

vielen Dank für die ausführliche Antwort! Und die zusätzlichen Tips sind auch super, da sie tatsächlich relevant werden könnten.

Stephan