Wenn man im Bereich Kunst und Design Artikel herstellt und diese als Kleingewerbetreibende (noch nicht sicher ob man als Freiberufler oder Gewerblicher zählt) über verschiedene Wege vertreibt (Märkte, Internet, Auktionsplattform), darf man dann zu seinem vollen Vor- und Zunamen eine Phantasiebezeichnung aus Adjektiven dabeischreiben?
nur als Beispiel zu sehen,z.B.:
„Rotes und Grünes“
-Schmuck und Kunst-
Atelier Max Mustermann
Künstler und Designer
Dürfte man das Unternehmen so bezeichnen?
Oder darf man das „Entzückendes und Feines“ nicht als Unternehmensnamen bzw. Zusatz benutzen (natürlich nur Benutzung vorausgesetzt, das dieser Name noch nicht von anderen im Geschäftsverkehr genutzt wird.)
Bei Ebay muss man sich ja z.B. einen Namen als Mitgliedsnamen registrieren, kann man dann diesen Fantasienamen auch in der Artikelbeschreibung benutzen (natürlich neben meinem Vor-und Zunamen) Und auch auf der Homepage? Ist dies zulässig?
Liebe Grüße
Wenn man im Bereich Kunst und Design Artikel herstellt und
diese als Kleingewerbetreibende (noch nicht sicher ob man als
Freiberufler oder Gewerblicher zählt) über verschiedene Wege
vertreibt (Märkte, Internet, Auktionsplattform), darf man dann
zu seinem vollen Vor- und Zunamen eine Phantasiebezeichnung
aus Adjektiven dabeischreiben?
Ja! Du darfst sogar noch andere Wörter hinzufügen.
Dürfte man das Unternehmen so bezeichnen?
Ja! Rechtsgeschäfte kannst du unter dieser Bezeichnung alleine aber nicht tätigen. Es muss auf Briefen, Verträgen… immer noch zusätzlich dein voller Name mit auftauchen. Auch eine Überweisung an „X + Y“ geht nicht, sondern - wie schon erwähnt - nur an deinen echten Namen. Bei manchen Banken und Sparkassen kann man allerdings als Personenunternehmen auch seinen Phantasienamen mit aufnehmen lassen.
Wenn man im Bereich Kunst und Design Artikel herstellt und
diese als Kleingewerbetreibende (noch nicht sicher ob man als
Freiberufler oder Gewerblicher zählt) über verschiedene Wege
vertreibt (Märkte, Internet, Auktionsplattform), darf man dann
zu seinem vollen Vor- und Zunamen eine Phantasiebezeichnung
aus Adjektiven dabeischreiben?
Ja! Du darfst sogar noch andere Wörter hinzufügen.
Was darf man denn noch als Zusatz? Gibt es irgendwo eine Rechtsvorschrift oder ein sonstiges Dokument, die man nachlesen kann, was zulässig ist und was nicht? Dürfte man z.B. auch „Farbenengel“ oder sowas hinzuschreiben?
-Wie gesagt sind alles nur Beispiele.
Dürfte man das Unternehmen so bezeichnen?
Ja! Rechtsgeschäfte kannst du unter dieser Bezeichnung alleine
aber nicht tätigen. Es muss auf Briefen, Verträgen… immer
noch zusätzlich dein voller Name mit auftauchen. Auch eine
Überweisung an „X + Y“ geht nicht, sondern - wie schon erwähnt
nur an deinen echten Namen. Bei manchen Banken und
Sparkassen kann man allerdings als Personenunternehmen auch
seinen Phantasienamen mit aufnehmen lassen.
-Also das bedeutet manmuss zu diesem Fantasienamen immer seinen Vor-und Zunamen schreiben, wenn man damit in die Öffentlichkeit gehe (Internetauktionsplattform, Märkte etc.)Unter Rechtsgeschäfte fallen dann ja auch Käufe, nicht wahr. Also auf den Rechnungen etc. muss ebenfalls der komplette Vor-und Zuname verzeichnet sein.
Aber ein Fantasiename, ist als Zusatz erlaubt, hab ich das richtig verstanden?
LG
Hallo,
wenn du dich nur in die Handwerksrolle eintragen und nicht in die Handelsrolle eintragen musst (Hast dadurch ja viele Vorteile),
muss im Namen die Art der Tätichkeit und dein Name Stehen.
Also wie zum Beispeile *gtün wie himmelblaues Wolkenpulver Elektrotechnik Max Mustermann*
Also klar erkennbar Art des handwerklichen Unternehmens und der Name.
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Hallo,
wenn du dich nur in die Handwerksrolle eintragen und nicht in
die Handelsrolle eintragen musst (Hast dadurch ja viele
Vorteile),
muss im Namen die Art der Tätichkeit und dein Name Stehen.
Also wie zum Beispeile *gtün wie himmelblaues Wolkenpulver
Elektrotechnik Max Mustermann*
Also klar erkennbar Art des handwerklichen Unternehmens und
der Name.
Bis du sicher??? Die Regel, dass es immer schön heißen muss „Schreiner XY“ und „Metzger XX“ sind schon vor ca. 8 Jahren abgeschafft worden.
Inzwischen kannst du dich mehr oder weniger nennen wie du magst:
„Farbtreu“
Max Mustermann
Mustermannstraße
12345 Musterstadt
Wichtig ist wie schon erwähnt, dass im Briefpapier dein „richtiger“ Name noch mit auftaucht, denn nur mit diesem kannst du rechtsgültige Geschäfte tätigen. Wie du dich sonst noch so nennst ist dann egal, solange du keine Täuschung machst (also nicht Notar oder Fotograf hinschreiben, wenn du keiner bist!)
Hallo Frank,
also beim Auffrischungsseminar von HWK und Innung im Dezember war es noch so. Im Handwerk muss bei einem Handwerksbetrieb der nicht in der Handelsrtolle eingetragen ist ganz klar der Name und die Art des Gewerbes stehen. Die Meisten dieser Handwerker sind als Rechtspersonen weiter Privatpersonen. Die Firma ist also die Person.
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