Namensfehler bei Persobeantragung

Hallo zusammen,
ich musste gestern beim Einwohnermeldeamt einen Vorläufigen (10 €) und einen neuen Personalausweis (28,50 €) beantragen.

Alle Daten aus dem bisherigen Personalausweis wurden übernommen, die Vorlage der Geburtsurkunde wurde nicht verlangt.

Den Hinweis das mein Familienname mit einem ń und nicht mit einem n geschrieben wird, wurde zur kentniss genommen und beantwortet mit „Die Daten aus dem Bisherigen Ausweis werden übernommen“

Jetzt die eigentlich Frage: ich möchte nochmal mit Geburtsurkunde zum Einwohnermeldeamt und erneut beantragen. Muss ich auch erneut dafür bezahlen?

Es ist zwar für den Leser kein großer unterschied vom ń zum n, aber es handelt sich um ein urkundliches Dokument und könnte früher oder später ärger und lauferei geben wenn z.b. Heirat ansteht.

Ich danke euch vielmals im vorraus für.euere Antworten.

Hallo Silentnoise,

warum hast du nicht gleich bei der ersten Anmeldung deine Geburtsurkunde mitgenommen.
Es weiß doch jeder, daß in D jede Änderung der Daten beim Einwohnermeldeamt zu bezahlen ist.
Ich an deiner Stelle würde noch heute!! (dienstags sind die Behörden auch nachmittags offen) zum Meldeamt gehen, denen schildern,daß du bereits mehrmals darauf hingewiesen hast, das dein Name falsch geschrieben ist (auch auf die Aussage der/des Beamten hinweisen), und verlangen, daß das sofort geändert wird, damit der neue P-Ausweis nicht wieder falsch erstellt wird.
Wenn das nichts hilft kannst du nur noch den Beamten auf Schadenersatz verklagen, was aber schwierig werden wird, da du eine Bringepflicht hast.
Unabhängig davon solltest du versuchen rauszukriegen wo der Fehler zum ersten Mal aufgetreten ist.
Wenn auf der Geburtsurkunde der Name richtig steht, dann hat irgendjemand, entweder aus Bequemlichkeit (da ja bei den meisten deutschen Computertastaturen Sonderzeichen, und dieser Buchstabe fällt unter die Sonderzeichen, extra eingegeben werden müssen) oder aus Unkenntnis der Funktion des Schreibmittels (Schreibmaschine, Computertastatur)deinen Namen falsch geschrieben.

Alles Gute wünsche ich

MfG DDWAE

Hallo, also im Prinzip haben Sie das Recht und das EMA die Pflicht, die Namen so zu schreiben, wie sie auch beurkundet sind. In der Praxis wird oft bei einer Verlängerung oder Neuausstellung von Pässen die Daten übernommen, wie sie bekannt sind. Da kann sich ein „Fehler“ oft über Jahrzehnte hinweg fortsetzen. Wenn Sie das EMA darauf hin gewiesen haben, dass Ihr Name falsch ist, hatten die eigentlich die Pflicht, dies durch eine z. B. Vorlage einer Geburtsurkunde zu prüfen. Normalerweise liegt hier ein Fehlverhalten des EMA´s vor und die müssten Ihnen einen neuen Pass mit richtigem Namen und das kostenlos ausstellen. Sollten die Mitarbeiter des EMA´s dies ablehnen, würde ich erst mal zum Vorgesetzten gehen und notfalls zum Bürgermeister oder 1. Stadtrat.

Viel Erfolg

Hallo zusammen und danke für euere Antworten.

Ich war erneut auf dem EMA und habe nach Vorlage der Geburtsurkunde die Namensänderung für den bereits beantragten Personalausweis kostenfrei bekommen.

Die Dame hat mir etwas die Leviten gelesen das ich bei Antragstellung die Geburtsurkunde nicht bei hatte und hat sich ihrerseits geärgert das sie nicht auf die Vorlage der Urkunde bestanden hatte.

Vielen Dank

hallo ! leider ja !jedesmal wenn du eine beantragst must du dafur bezahlen !viele liebe grusse von michaela !

Hallo,

wenn das n mit diakritischem Zeichen geschrieben wird, muss es die Passbehörde so übernehmen. Nur 1x bezahlen, wenn die Behörde es trotz Kenntnis nicht macht.

alwosa