Namensfrage

Hallo ihr lieben.

Wenn jemand vier Vornamen hat und derjenige möchte seinen Rufnamen ( erster Name ) und seinen vierten Namen mit dem Anfangsbuchstaben abgekürtz wieder geben ( beispiel Karl J. Mustermann, wobei das J dann für den Namen Jedermann steht ) ist dass dann korrekt wenn derjenige so ggf ein Konto beantragen möchte ??

Danke für die Antworten

Hallo,

gemäss 154 AO darf das Konto nur auf den Namen des Kontoinhabers lauten. Eine Bestimmung bezüglich mehrerer Vornamen kenne ich nicht.

Wenn Du in der Praxis ein Konto eröffnest, und mehrere Vornamen im Ausweis hast, wird nur der Rufname für Kontobezeichnung und auch für z.B. die Kontoauszüge verwendet, ansonsten würde der Platz knapp werden :wink:

Ob sich die Bank bereit erklärt, auch noch ein Initial aus einem zweiten Vornamen auf Wunsch mit aufzunehmen, darf bezweifelt werden, aber da gibt es sicherlich auch solche und solche Mitarbeiter (dies es machen würden oder nicht). Ich kenne die Interna einer Bank sehr gut und eine dementsprechende Anweisung oder Verbot ist mir nicht geläufig. Es ist also Ermessen der Mitarbeiter - natürlich nur so lange die Kontenwahrheit erfüllt ist.

Wenn z.B. der Kunde sagt „schreiben Sie bitte auf dem Auszug Karl J Mustermann, damit es bei mir ankommt, denn im gleichen Haus wohnt noch ein anderer Karl Mustermann“ würde man sich dem wahrscheinlich nicht verschliessen.

Gruss Hans-Jürgen
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