wenn ich es richtig weiß, war es früher so, dass ein unehelich
geborenes Kind in der Regel den Nachnamen der Mutter erhielt.
richtig.
Wurde später geheiratet und sollte der Nachname des Vaters als
Familienname genommen werden, mußte der Vater sein eigenes
Kind adoptieren.
? Sicher? Ich habe den Namen meines Stiefvaters annehmen müssen, das ging auch ohne Adoption.
Jetzt haben unverheiratete Bekannte ihrem neugeborenen Kind
den Nachnamen des Vaters gegeben.
Warum macht man denn sowas? Hat das irgendwelche Vorteile?
Vielleicht wollen sie später noch heiraten und sparen sich so die Namensänderung? Vielleicht wollen sie aber auch nur, das das Kind wie der Vater heißt? Es gibt doch mittlerweile auch Ehen, wo beide ihren Namen behalten. Vermutlich ist das Geschmackssache.
Wenn die Mutter nun aber jemand anderen heiratet und die
Familie gleich heißen soll, muss dann die Mutter ihr Kind
adoptieren?
Nein, das Kind kann den Namen des Stiefvaters annehmen. Zumindest war das in den 80iger Jahren so. Warum sollte die Mutter ihr eigenes Kind adoptieren sollen?
Schwierig dürfte es werden, wenn die Mutter mit dem Kindsvater verheiratet war, dann dürfte die Namensänderung von der Zustimmung des Kindsvaters abhängig sein. Das Gleiche gilt auch für die Adoption des Kindes.
Jetzt haben unverheiratete Bekannte ihrem neugeborenen Kind
den Nachnamen des Vaters gegeben.
Warum macht man denn sowas?
Warum nicht.
Hat das irgendwelche Vorteile?
Nö.
Wenn die Mutter nun aber jemand anderen heiratet und die
Familie gleich heißen soll, muss dann die Mutter ihr Kind
adoptieren?
Adoptieren nicht, das ist Quatsch, die Mutter steht ja imme rin der Geburtsurkunde. Aber mit der Namensgebung kann es dann schon Probleme geben, weil der Kindsvater der Namensänderung zustimmen muss. So kann es passieren, dass in einer Familie alle Kinder und die Eltern unterschiedliche Nachnamen haben. Eigentlich kein Problem, aber auch nicht wirklich schön (meine Meinung).
Haben wir auch so gemacht. Der Name des Vaters hat den schöneren Klang und paßt besser zum Vornamen des Kindes - ganz einfach.
Ich würde selbst bei Heirat nicht meinen Namen aufgeben und ob mein Kind wie ich heiße ist mir vollkommen schnurz. Meine Mutterschaft macht sich ja nicht am Namen fest.
meiner bescheidenen Meinung nach vermischst Du Namensrecht, Vaterschaft und Adoption.
Meinem damaligen Freund und Vater meines Kindes war wichtig, dass seine Tochter seinen Namen trägt, ich wollte aber nicht heiraten, also hat sie seinen Namen bekommen. Wir tragen beide „normale“ Nachnamen, keiner besonders schlimm, keine besonders selten oder schön, also war es mir egal.
Später haben wir doch noch geheiratet, namenstechnisch blieb alles wie gehabt (Vater und Tochter tragen seinen Namen, ich habe meinen Namen behalten).
schon Probleme geben, weil der Kindsvater der Namensänderung
zustimmen muss.
das gilt aber doch nur für ehelich geboren Kinder, bzw. Kinder deren Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben, bzw. das Kind den Namen des Kindsvaters trägt. Liegt das Sorgerecht alleine bei der Mutter, ist keine Erlaubnis des Kindsvaters nötig. Ist das Kind älter als 5 Jahre, muß es der Namensänderung zustimmen.
Aber mit der Namensgebung kann es dann
schon Probleme geben, weil der Kindsvater der Namensänderung
zustimmen muss.
das gilt aber doch nur für ehelich geboren Kinder, bzw. Kinder
deren Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben, bzw. das Kind
den Namen des Kindsvaters trägt.
Es ging doch darum, dass ein Kind den Namen des Kindsvaters bekommen hat und was passieren würde, wenn ein neuer Partner geehelicht wird und alle den selben Namen kriegen sollen, oder hab ich das falsch verstanden?
Liegt das Sorgerecht alleine
bei der Mutter, ist keine Erlaubnis des Kindsvaters nötig. Ist
das Kind älter als 5 Jahre, muß es der Namensänderung
zustimmen.
Da fehlt aber noch eine entscheidende Information aus deiner Gesetzesquelle:
Zitat:
Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt , und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.
das gilt aber doch nur für ehelich geboren Kinder, bzw. Kinder
deren Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben, bzw. das Kind
den Namen des Kindsvaters trägt.
Es ging doch darum, dass ein Kind den Namen des Kindsvaters
bekommen hat und was passieren würde, wenn ein neuer Partner
geehelicht wird und alle den selben Namen kriegen sollen, oder
hab ich das falsch verstanden?
Ich denke, das war eher eine allgemeine Frage, zumindest habe ich das so aufgefasst.
Da fehlt aber noch eine entscheidende Information aus deiner
Gesetzesquelle:
Zitat:
Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf
der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die
elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden
Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt ,
und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch
der Einwilligung des Kindes.
Nö, habe ich doch geschrieben, siehe oben, fett markiert. Der entscheidende Teil wäre eigentlich der, das die Zustimmung des Kindsvaters durch das Gericht ersetzt werden kann, wenn es dem Kindswohl dient.