Höher gestellte Mitglieder katholischer Ordensgemeinschaften (z.B. Äbte), verstießen im Mittelalter, Spätmittelalter und in der Renaissance oft gegen die Ordensdisziplin, in dem sie z.B. teils eheähnliche Beziehungen hatten, aus denen nicht selten Kinder hervorgingen. Oft wurden diese Verhältnisse nicht eimal geheim gehalten; Frau und Kind(er) erhielten oft finanzielle/materielle Unterstützung vom entsprechenden Ordensmitglied.
Nun folgende Frage, welche sich aus genealogischen Nachforschungen ergibt:
Behielten die unehelichen Kinder den Familennamen der Mutter oder gab es andere Regelungen (z.B. Anerkennung durch den „Erzeuger“) ?
Vorab vielen Dank für die Antworten !
In diesem Themenbereich kenne ich mich leider nicht aus.
Viele Grüße,
Ralf
Leider kann ich in dieser Frage nicht weiterhelfen! Mit dieser Frage habe ich mich noch nie beschäftigt.
Hallo! Das ist eine sehr spezielle kirchenrechtliche Frage, ich bin hier überfordert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kinder den Namen des Vaters erhielten. Ich hoffe, Sie finden eine kompetentere Person für diese Frage! lg
Hallo. Da kann ich leider überhaupt nicht helfen. Tut mir leid.
tut mir Leid, da kann ich nicht helfen
Sehr interessante Frage. Leider kann ich nicht helfen.
Viele Grüße, Stefan Fassbinder
Leider kann ich diese Frage derzeit nicht angemessen beantworten.