Namensgebung bei Eheschließung

a) Wir wollen heiraten und keinen gemeinsamem Ehename tragen. Ist es möglich, dass einer der Partner den Namen des anderen als Begleitname annimmt?

b) Oder geht es nicht und man muss einen gemeinsamen Ehenamen tragen und einer der Partner kann seinen Geburtsnamen (der nicht Ehename ist) als Begleitamen hinzufügen?

c) Angenommen Herr Wurst und Frau Müller heiraten, sie heißen jetzt Herr Wurst und Frau Müller-Wurst. Darf Frau Müller-Wurst sich (z.B. im beruflichen Umfeld) nur Frau Müller nennen? Darf sie mit Frau Müller unterschreiben und die unterschrift ist rechtsgültig? (Bei Variante b)

Meinst du das so wie im Beispiel:
Frau Müller
Herr Wurst

Frau dann nach der Heirat: Frau Müller-Wurst
bzw. Mann nach der Heirat: Herr Wurst-Müller

Das müsste gehen. So hat es meine Mum auch gemacht :wink:

Ja, das mein ich.
Nehmen wir:
Frau dann nach der Heirat: Frau Müller-Wurst

Darf Frau Müller-Wurst dann rechtskräftig mit Frau Müller unterschreiben? Und sich auch in bestimmten Situationen (z.B. beruflich) weiterhin nur „Müller“ nennen.

wiki
Hi Michael

schau mal bei http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht nach.
Etwas scrollen - dann tauchen die „Ehenamenregeln“ auf.

… oder eben direkt im BGB

Gruß
Ulli

Also ob Frau Müller-Wurst immer mit Müller-Wurst unterschreiben müsste weiss ich nicht. Ich sag mal so, die 0,5 bis 1sek. länger unterschreiben würde nicht verkehrt sein. :smiley:

… vil. sollte man in die FAQ reinschreiben: Bei Fragen vorher in Wikipedia nach schlagen, weil dort doch sowieso die Antowrt auf eine komplexe WEise meistens steht.

Hallo, Michael.

Herr Wurst und Frau Suppe heiraten.

Auf dem Standesamt geben sie an, dass sie zukünftig „Wurst“ als Ehenahmen führen wollen, genausogut könnten Sie „Suppe“ als Ehenahmen wählen. Die Kinder werden dann Wurst bzw. Suppe heißen.

Herr Wurst kann seinen Geburtsnamen ebenso behalten wie Frau Suppe.
Herr Wurst kann auch den Namen seiner Ehefrau seinem Namen anfügen. Dann heißt er in Zukunft Wurst-Suppe.

Ebenso könnte Frau Suppe den Namen ihres Gatten dem ihren anfügen und in Zukunft also Frau Suppe-Wurst heißen.

Das wird dann so in den Ausweis eingetragen und beide unterschreiben dann in Zukunft mit diesen Namen. In der Firma kann sie sich ruhig weiter als „Frau Suppe“ anreden lassen. Rechtsgültige Unterschriften kann sie aber nur mit dem gewählten Doppelnamen leisten.

Dreifach namen sind jedoch nicht erlaubt. (Heißt z.B. die geborene Frau Suppe aus einer früheren Ehe Suppe-Tasse, kann sie diesen Namen zwar weiterführen, jedoch nicht den Namen ihres neuen Ehemannes anfügen. Suppe-Tasse-Wurst ist also ausgeschlossen.)

Gruß
Eckard

Hallo zusammen,
unsere Trauung ist schon ein paar Jahre her, aber damals ging folgendes:

Mann hieß Haus
Frau hieß von Weiher
Kind hieß von Weiher

Zur Trauung einen Familiennamen festgelgt, der ist HAUS.

Mann heißt nun weiterhin – HAUS
Frau hat Familienname angenommen, aber Mädchenname als Begleitname beibehalten und heißt nun – HAUS - VON WEIHER.
Kind fand HAUS als Name doof und heißt weiterhin – VON WEIHER.

Frau läßt sich auf Arbeit mit Frau Haus anreden, offizielle Dinge aber immer mit Doppelnamen.

Ob das heute noch so geht, weiß ich nicht.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Manuela1268

… vil. sollte man in die FAQ reinschreiben: Bei Fragen
vorher in Wikipedia nach schlagen, weil dort doch sowieso die
Antowrt auf eine komplexe WEise meistens steht.

so in etwa steht sogar da bzw. in der nettikette. wobei dort nicht explizit wikpedia angegeben ist, sondern für jeden zugängliche, bequeme recherchemöglichkeiten gemeint sind.

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Hallo Eckard!

Auf dem Standesamt geben sie an, dass sie zukünftig „Wurst“
als Ehenahmen führen wollen, genausogut könnten Sie „Suppe“
als Ehenahmen wählen. Die Kinder werden dann Wurst bzw. Suppe
heißen.

Herr Wurst kann seinen Geburtsnamen ebenso behalten wie Frau
Suppe.

Aber nur, wenn kein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde. Sobald ein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde, gibt es nur noch die Optionen Ehename, Geburtsname-Ehename oder Ehename-Geburtsname.

Herr Wurst kann auch den Namen seiner Ehefrau seinem Namen
anfügen. Dann heißt er in Zukunft Wurst-Suppe.

Oder Suppe-Wurst.

Ebenso könnte Frau Suppe den Namen ihres Gatten dem ihren
anfügen und in Zukunft also Frau Suppe-Wurst heißen.

Oder Wurst-Suppe.

Gruß,
Max

Hallo!

a) Wir wollen heiraten und keinen gemeinsamem Ehename tragen.
Ist es möglich, dass einer der Partner den Namen des anderen
als Begleitname annimmt?

Nein, das geht nicht.

b) Oder geht es nicht und man muss einen gemeinsamen Ehenamen
tragen und einer der Partner kann seinen Geburtsnamen (der
nicht Ehename ist) als Begleitnamen hinzufügen?

Das geht - und zwar sowohl vorangestellt als auch nachgestellt.

c) Angenommen Herr Wurst und Frau Müller heiraten, sie heißen
jetzt Herr Wurst und Frau Müller-Wurst.

Oder auch Herr Wurst und Frau Wurst-Müller. Beides ist möglich.

Darf Frau Müller-Wurst
sich (z.B. im beruflichen Umfeld) nur Frau Müller nennen?

Warum nicht? Meine Frau hat das so gemacht, um die Kontinuität zu wahren.

Darf
sie mit Frau Müller unterschreiben und die Unterschrift ist
rechtsgültig?

Das bezweifle ich. Denn der Name Müller-Wurst ist nun mal ihr offizieller rechtlicher Nachname, der z.B. auch im Personalausweis steht.

Gruß,
Max

Das bezweifle ich. Denn der Name Müller-Wurst ist nun mal ihr
offizieller rechtlicher Nachname, der z.B. auch im
Personalausweis steht.

Korrigiere mich: Laut Wikipedia geht es.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift#Deutschland

Gruß,
Max