a) Wir wollen heiraten und keinen gemeinsamem Ehename tragen. Ist es möglich, dass einer der Partner den Namen des anderen als Begleitname annimmt?
b) Oder geht es nicht und man muss einen gemeinsamen Ehenamen tragen und einer der Partner kann seinen Geburtsnamen (der nicht Ehename ist) als Begleitamen hinzufügen?
c) Angenommen Herr Wurst und Frau Müller heiraten, sie heißen jetzt Herr Wurst und Frau Müller-Wurst. Darf Frau Müller-Wurst sich (z.B. im beruflichen Umfeld) nur Frau Müller nennen? Darf sie mit Frau Müller unterschreiben und die unterschrift ist rechtsgültig? (Bei Variante b)