wie würde die Namensgebung in folgendem Fall erfolgen ?
Frau A und Herr A sind verheiratet. Aus erster Ehe hat Frau A eine volljährige Tochter namens B.(Geburtsname), die nun von Herrn A. nach minderjährigen Recht adoptiert werden soll. Diese hat ein Kind namens B.(Geburtsname der Mutter). Zu erwähnen sei noch, dass Frau B. geschieden ist von Herrn B. geb. C. (Mann hatte bei Heirat den Namen von Frau B. angenommen) Das Kind ist nicht aus der Ehe mit Herrn B. geb. C. hervorgegangen sondern aus einer späteren Beziehung.
Müsste die Erwachsene Frau B. nun den Namen A. führen ? Ggf. als Doppelnamen B. -A. ? Und müsste das Enkelkind (Kind von Frau B.) ebenfalls umbenannt werden ?
das ist eine interessante Frage, finde ich.
Ich kenne da einen ähnlichen Fall.
Herr A und Frau B sind verheiratet und tragen verschiedene Namen.
Hier kann Frau B oder Herr A wohl jederzeit den Namen des Ehepartners annehmen.
Was passiert dann aber mit den gemeinsamen Kindern. Also angenommen die Kinder tragen den B-Namen, Frau B übernimmt den A-Namen des Mannes. Werden dann die Kinder mit umbenannt ?
Bei Namensänderung wegen Scheidung ist das jedenfalls nicht so, hier behalten die Kinder ihren ursprünglichen Namen.
nur aus der Erinnerung anlässlich der eigenen Eheschließung und aus dem Merkblatt:
Herr A und Frau B sind verheiratet und tragen verschiedene
Namen.
Hier kann Frau B oder Herr A wohl jederzeit den Namen des
Ehepartners annehmen.
Was passiert dann aber mit den gemeinsamen Kindern. Also
angenommen die Kinder tragen den B-Namen, Frau B übernimmt den
A-Namen des Mannes. Werden dann die Kinder mit umbenannt ?
Wenn Kinder da sind, dann muss sich das Ehepaar bereits auf einen Ehenamen geeinigt haben. Der Träger des Namens, der nicht Ehenamen wurde, kann dennoch beim eigenen Namen bleiben. Die Kinder tragen auf jeden Fall den Ehenamen.
Im anderen Fall habe ich keine Idee, wie das läuft.
ach so, das würde bedeuten, wenn die Kinder den B-Namen der Frau tragen, dann ist DAS der Ehenamen der nicht mehr geändert werden kann ? Dann könnte nachträglich also nur noch der A-Mann den B-Namen der Frau, der Ehenamen ist, annehmen ?
Wenn Kinder da sind, dann muss sich das Ehepaar bereits auf
einen Ehenamen geeinigt haben. Der Träger des Namens, der
nicht Ehenamen wurde, kann dennoch beim eigenen Namen bleiben.
Die Kinder tragen auf jeden Fall den Ehenamen.
Im anderen Fall habe ich keine Idee, wie das läuft.
Seid mir nicht böse aber eure Postings gehen irgendwie am Fall vorbei und machen das Ganze ziemlich unübersichtlich.
Vorschlag: evtl. einen eigenen thread eröffnen ?