Namensgebung einer Firma

Hallo Ihr Schlauen,

wir fragen uns grad, inwieweit eine kleine, neue Firma bei der Namensgebung aufpassen muss.
Wie bekommt man raus, was man darf oder was nicht?

Reicht es, wenn man beim g… nichts gleiches findet?

Darf man einen Bezug zur Heimat der Firma herstellen, oder kann das auch zu Problemen führen?

Ich meine nicht so Sachen, die eh allen bekannt sind, wie McD…, Al… und so.

Sondern eher sowas wie zum Beispiel:
Berliner Fahrservice, Sauerländer Kurier, Thüringer Botendienst oder so ähnlich.

Was meint ihr?

LG Uta

Hallo,

wir fragen uns grad, inwieweit eine kleine, neue Firma bei der
Namensgebung aufpassen muss.

als allererstes mal prüfen, welche Rechtsform überhaupt besteht und welche Rechte und Pflichten daraus erwachsen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

Gruß

S.J.

Hallo Steve,

danke dir!

als allererstes mal prüfen, welche Rechtsform überhaupt
besteht und welche Rechte und Pflichten daraus erwachsen.

Wenns ein Einzelunternehmen ohne Eintragung ins Handelsregister wäre?

Etwa so?
„Breisgauer Pizza Bote
Nikolaus Osterhase“

LG Uta

Hallo,

Wenns ein Einzelunternehmen ohne Eintragung ins
Handelsregister wäre?

Etwa so?
„Breisgauer Pizza Bote
Nikolaus Osterhase“

Kleingewerbetreibende sind nicht berechtigt, eine Firma zu führen. Sie können aber zusätzlich zu ihrem Namen eine Geschäftsbezeichnung führen.

Insofern ist das als Geschäftsbezeichnung eigentlich nicht okay.

Korrekt wäre:
Nikolaus Osterhase
Pizza Bote

Nun muss man aber unterscheiden zwischen Geschäftsbezeichnung und dem, was man sonst noch so als Werbetexte abdruckt oder kommuniziert.

Problematisch wird das natürlich, wenn diese oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung schon verwendet wird oder das Unternehmen mit dem Breisgau nichts zu tun hat. Dann wäre http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html anwendbar.

Grundsätzlich kann man aber nur empfehlen, von einem Anwalt checken zu lassen, wie man nach außen hin auftritt. Der Wettbewerb schläft nicht und schnell hat man eine Abmahnung an der Backe. Insbesondere wenn ein Neuling im Wettbewerb auftaucht geht das sehr schnell.

Gruß

S.J.

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Hallo Steve,

ich dacht mir schon, dass es einfacher aussieht als es am Ende ist.

Problematisch wird das natürlich, wenn diese oder eine
verwechselbar ähnliche Bezeichnung schon verwendet wird oder
das Unternehmen mit dem Breisgau nichts zu tun hat. Dann wäre
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html anwendbar.

Ich bin schon davon ausgegangen, dass ein Breisgauer Pizzabote nicht grad durch Hamburg kutscht, aber du hast natürlich recht.

Und da nicht jedes Unternehmen im Internet auftritt, ist es wahrscheinlich trotzdem besser, den regionalen Bezug lieber zu verschweigen.

Ich danke dir ganz herzlich und wünsche einen schönen Nachmittag.
Uta