ich habe gestern ein Nebengewerbe angemeldet, dazu hätte ich noch ein paar Fragen, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Ich werde Webhosting betreiben, hierfür bräuchte ich einen geeigneten Firmenamen, ich möchte das ganze nicht unter „Max Mustermann Webhosting“ laufen lassen. Jetzt stellt sich die Frage ob ich das Recht dazu habe, einfach einen beliebigen Namen zu wählen, bzw. in wie fern ich das Konflikte mit dem Gesetz geben könnte.
Falls ich das ganze Beispielsweise unter „POWERTEC Webhosting“ laufen lassen möchte, reicht es dann aus einfach meinen Namen etc. in das Impressum eizuragen oder muss ich den Namen im Register eintragen lassen? Woher weiss ich eigentlich das der Name nicht schon geschützt ist?
Das hast du wahrscheinlich nicht. Denn es gibt kein Nebengewerbe. Evtl. hast du zur Kleinunternehmerregelung optiert.
Ein Gewerbe ist ein Gewerbe ist…
Ich werde Webhosting betreiben, hierfür bräuchte ich einen
geeigneten Firmenamen, ich möchte das ganze nicht unter „Max
Mustermann Webhosting“ laufen lassen. Jetzt stellt sich die
Frage ob ich das Recht dazu habe, einfach einen beliebigen
Namen zu wählen, bzw. in wie fern ich das Konflikte mit dem
Gesetz geben könnte.
Das ist einfach. Als Einzelunternehmer mußt du mit deinem vollen Vor- und Nachnamen auftreten. Zusätzlich kannst du einen Phantasienamen wählen.
Aber eine Firma im Sinne des Handelsrechtes hast du damit nicht.