Namensgebung/Firmenname bei Nebengewerbe

Hallo,

ich habe gestern ein Nebengewerbe angemeldet, dazu hätte ich noch ein paar Fragen, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Ich werde Webhosting betreiben, hierfür bräuchte ich einen geeigneten Firmenamen, ich möchte das ganze nicht unter „Max Mustermann Webhosting“ laufen lassen. Jetzt stellt sich die Frage ob ich das Recht dazu habe, einfach einen beliebigen Namen zu wählen, bzw. in wie fern ich das Konflikte mit dem Gesetz geben könnte.

Falls ich das ganze Beispielsweise unter „POWERTEC Webhosting“ laufen lassen möchte, reicht es dann aus einfach meinen Namen etc. in das Impressum eizuragen oder muss ich den Namen im Register eintragen lassen? Woher weiss ich eigentlich das der Name nicht schon geschützt ist?

Vielen Dank schonmal im voraus!

Lg

Hi Matthias,

ich habe gestern ein Nebengewerbe angemeldet,

Das hast du wahrscheinlich nicht. Denn es gibt kein Nebengewerbe. Evtl. hast du zur Kleinunternehmerregelung optiert.
Ein Gewerbe ist ein Gewerbe ist…

Ich werde Webhosting betreiben, hierfür bräuchte ich einen
geeigneten Firmenamen, ich möchte das ganze nicht unter „Max
Mustermann Webhosting“ laufen lassen. Jetzt stellt sich die
Frage ob ich das Recht dazu habe, einfach einen beliebigen
Namen zu wählen, bzw. in wie fern ich das Konflikte mit dem
Gesetz geben könnte.

Das ist einfach. Als Einzelunternehmer mußt du mit deinem vollen Vor- und Nachnamen auftreten. Zusätzlich kannst du einen Phantasienamen wählen.
Aber eine Firma im Sinne des Handelsrechtes hast du damit nicht.

Läßt du dich im Handelsregister als e.K. eintragen, dann darfst du einen Firmennamen führen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht…
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht…

Woher weiss ich eigentlich das der Name nicht schon geschützt ist?

Das sagt dir IMHO das Registergericht.

mfg Ulrich

Falls ich das ganze Beispielsweise unter „xxxxxx“
laufen lassen möchte,

psst nicht so rausposaunen

Woher weiss ich eigentlich das der
Name nicht schon geschützt ist?

Googeln, wer ihn schon wozu benutzt
und beim Markenamt nachsehen:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#markenname

Gruß JoKu

In den Gewerbeanmeldungen wird aus statistischen…
Hallo …

In den Gewerbeanmeldungen wird aus statistischen Gründen abgefragt, ob die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben wird.

MfG
BEBOUB

PS: Das Registergericht kann im übrigen nur für den zuständigen Gerichtsbezirk sagen, ob der Name vergeben ist.

Hi,

In den Gewerbeanmeldungen wird aus statistischen Gründen
abgefragt, ob die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben
wird.

Danke. Das wusste ich noch nicht.

mfg Ulrich