Namensgebung für die Firma

Hallo Forum !

Wenn jemand sich als „eingetragener Kaufmann“ im Handelsregister eintragen lässt, darf er ja - soweit ich weiß - einen bloßen Firmennamen, ohne Nennung des Vor- und Zunamens auf die Visitenkarte etc. schreiben, nicht ?

Wie sieht das nun, bei der Namensfindung aus ?

Angenommen (wir nehmen jetzt mal ein komplett branchenfremdes Gebiet), es gibt eine Firma „ATL e.K.“

die 3 Buchstaben stehen für " Auto - Tuning - Leistung "

jetzt will jemand ebenso die Firma „ATL e.K.“ neu gründen, ca. 500 km entfernt, unter dem vollen Namen „Auto - Teile - Lieferant“ (z.B.)

DARF DER DASS ?

Darf der das? Der darf das! Ei das der das darf?!

Hallo Forum!

Hallo Frager :smile:

Im Handelsregister wird das Verzeichnis der Kaufleute im Amtsgerichtsbezirk geführt. Hierbei wird darauf geachtet, dass keine doppelten Namen vergeben werden, sodass man jede Firma eindeutig zuordnen kann.

Was Sie meinen, ist ein umfassender Namensschutz und der ist nur durch einen Markenschutz zu erreichen, hierfür wäre dann das DPMA in München zuständig.

Kurzum… darf der das?.. ja, der darf das!

Gruß, BEBOUB

Was Sie meinen, ist ein umfassender Namensschutz und der ist
nur durch einen Markenschutz zu erreichen, hierfür wäre dann
das DPMA in München zuständig.

Kurzum… darf der das?.. ja, der darf das!

Hallo BEBOUB ! und danke für die sehr schnelle Antwort :smile:

Aber ich bin noch unsicher…
Nehmen wir als Beispiel mal die Firma A.T.U. (Autoteile Unger; bundesweit bekannt)

Wenn ich jetzt morgen hingehe, und eine Firma „A.T.U. Autos - Teile - Und noch mehr“ eintragen lassen will, kann das doch nicht lange gut gehen, oder ?

Ich mein, so ist es ja bei mir nicht… bei mir wären es 3 Buchstaben, die es halt im Süden und Osten der Republik in ähnlicher Form schonmal gibt… Konkret: Kann und wird sich die Firma „ABC XY e.K.“ bei mir beschweren, und ggf. Gelder fordern (können), weil meine Firma die „ABC YX e.K.“ heißt ?

Doch… das würde u. U. klappen… aber
Hallo …

mal unterstellt, in dem Amtsgerichtsbezirk, in der Sie die Eintragung vornehmen lassen würden, gäbe es kein A.T.U., dann wäre dies ohne Probleme möglich.

Aber… und jetzt kommt der Hammer… da der Name als Marke geschützt ist, würden Sie sofort von A.T.U. eine Abmahnung erhalten, wenn bekannt werden würde, dass Sie unter gleicher Marke firmieren.

Ähnliche Probleme gibt es übrigens wenn zufällig zwei gleiche Marken kurz hintereinander zur Anmeldung kommen. Bei der Recherche ist der Erstanmelder unter Umständen noch nicht veröffentlicht, sodass der Zweitanmelder in gutem Glauben der Einzige zu sein, die gleiche Marke anmeldet… das kommt immer mal wieder vor.

MfG
BEBOUB

hallo,
so ganz habe ich das noch nicht verstanden:
Will er nun unter dem vollen Namen anmelden, also: „Auto - Teile -
Liefenant“ oder unter „ATL“. Und kommt das xy, also der eigene Name
noch dazu? Und ist der andere Name geschützt? Und ist der andere, auch
wenn 500 km entfernt, überregional tätig? Das alles spielt eine Rolle
bei der „Schützenswertigkeit“ des Namens. Und natürlich die Frage, ob
der andere Name geschützt ist. Das Beispiel war es ja, aber ist es der
konkrete Fall? So viele Fragen vor einer Antwort.
Richard

Was meisnt wieviele GmbH es mit Elektro Huber oder Elektro Ziegler etc. gibt :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]