Namensgebung GbR

Hallo,

ich möchte mit meiner Lebenspartnerin eine GbR gründen. Wir machen eine Online- und Verkaufsagentur auf.
Leider können wir im Internet nicht konkretes finden, bezüglich der Namensgebung. Wir sind auch schon in anderen Foren unterwegs gewesen, doch leider mussten wir feststellen, dass es elendich viele Ansichten dazu gibt und nichts wonach man sich wirklich richten kann.

Ursrünglich hatten wir vor uns

Fantasiename
Online- & Verkaufsagentur
Vorname, Nachname1 und Vorname, Nachname2

zu nennen.

Bei der IHK ist nachzulesen, dass man die Vor- und Zunamen der Gesellschafter für Geschäftsbriefe nimmt und für Logo z.B. eine Geschäftsbezeichnung. Darf der Fantasiename überhaupt nicht auftauchen?
Mit welchem Namen, melde ich mich z.B. beim Finanzamt dann an? Ist es auch möglich nur die Zunamen der Gesellschafter zu schreiben?

Wenn man sich im Internet auf verschiedenen Seiten das Impressum ansieht, bekommt man eine vielfalt von GbR Bezeichnungen zu sehen.

Wer ist den für solch ein Problem der Ansprechpartner, der auch eine rechtsverbindliche Aussage trifft.

Selbst die anwälte habe alle verschiedene GbR bezeichnungen in ihrem Impressum.

Ich würde mich freuen, wenn her einer Licht ins dunkle bringen kann.

LG
Stefan

Hallo Stefan!

Ich habe von zwei Brüdern gehört, die vor einiger Zeit auch vor diesem Problem standen. Die haben auch eine GBR oder so was ähnliches gegründet und es einfach nicht geschafft, ihrem Gewerbebetrieb einen Fantasienamen zu geben, und so nannten sie ihn nach ihren Eigennamen. Und Erfolg hatten sie trotzdem geworden. Vielleicht hast du auch schon von den beiden Brüdern gehört. Sie hießen „Mc Donald“.

Grüße

Andreas

Also ich habe heute Vormittag mit dem Finanzamt telefoniert und die haben mir gesagt, das es keine rechtsverbindliche Auskunft diesbezüglich gibt. Für die steuerliche Anmeldung solle ich einfach die Nachnamen, also Nachname1 und Nachname 2 GbR nehmen und wenn ich möchte noch eine Geschäftsbezeichnung oder Wunschname dahinter. damit wäre ich weitesgehend auf der sicheren Seite.

Hallo Stefan!

Ja, ja, das haben sie mir auch in etwa gesagt.

Grüße

Andreas

Hallo Stefan,

zuerst einmal ein Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrge…

Da steht wirklich viel drin. Andererseits würde ich Euch eine Rechtsberatung empfehlen. Die braucht Ihr für den Gesellschaftsvertrag ohnehin.

Liebe Grüße,
S.