Hallo,
zum Thema finde ich sehr viele unterschiedliche und widersprüchliche Infos, kann mir jemand sagen, wie der aktuelle rechtliche Stand ist oder einen aktuellen Link dazu geben?
Beispiel - Thomas Müller & Martin Schmitz gründen zusammen ein Reisebüro als GbR.
Was geht nun, ein paar Beispiele?
Reisebüro Thomas Müller & Martin Schmitz GbR geht auf jeden Fall.
Reisebüro Müller + Partner GbR
Reisbüro M+P GbR
Hallo, Peter,
die Grundlage des Namensrechts für Nicht-Kaufleute bildet Paragraph 15b der Gewerbeordnung:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__15b.html
Bei GbRs müssen die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter angegeben sein. Darüber hinaus ist es nicht ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen erlaubt, so genannte Geschäfts- oder Etablissementbezeichnungen zu führen. Dabei darf es sich inzwischen auch um Phantasie- und Branchenbezeichnungen handeln, sogar Buchstabenkombinationen sind möglich. Voraussetzung:
* Du darfst keinen „Firmen“-Eindruck vermitteln, insbesondere sind Rechtsform-Anklänge (wie „Max Mustermann & Partner“ = reserviert für Partnerschaftsgesellschaft) zu vermeiden.
* Du dafst keine falschen Vorstellung von der Art und Größe des Unternehmens wecken („Webservice-Holding Max Mustermann“).
* Du darfst die Namensrechte anderer Unternehmen nicht verletzen.
Vielleicht reicht das ja schon fürs erste?
Robert