Namensgebung / Namensrecht

Hallo,

im Plauderbrett habe ich eine Frage eingestellt, die mir zunächst nicht wichtig genug fürs Archiv schien. Inzwischen interessiert es mich aber doch mehr. :o)

Es geht darum, ob Kinder der selben Familie (gleicher Nachname) auch den gleichen Vornamen haben können, ähnlich wie das öfter bei unterschiedlichen Generationen (zB. Vater/Sohn) der Fall ist.
Senior/Junior haben ein unterschiedliches Geburtsdatum und sind so auch identifizierbar…

Braucht es bei den Kindern einen zusätzlichen unterschiedlichen Vornamen?

Wie sieht das bei Zwillingen aus?

Was passiert bei Patchworkfamilien mit den Kindern, die den gleichen Vornamen haben und dann im Zuge der Familienwerdung auch den gleichen Nachnamen bekommen?

Falls jemand die rechtliche Lage kennt, fände ich es schön, wenn er hier antworten könnte, damit wir das im Archiv haben.

Vielen Dank und Gruß
Maja

Der Link zum Plauderbrett
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A…

Hallo,
gleiche Vornamen bei Geschwistern scheinen in Dtld verboten zu sein.
Hier der Link zu einer Diplomarbeit (die ich nicht gekauft habe und das daher aus dem Inhaltsverzeichnis schließe :wink:):
http://www.grin.com/de/preview/19333.html
LG,
NOrah

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Maja,
ich wüsste gegenwärtig keine Rechtsgrundlage und auch keine Gerichtsentscheidung, die es verbieten sollte, seinen Kindern den gleichen Vornamen beizulegen. Allerdings wäre das nur bei gleichem Geschlecht möglich, da Knaben ja männliche und Mädchen weibliche Vornamen haben müssen.
Der/die Standesbeamte/in, der/die die Geburt eines Kindes beurkundet, kennt ja wahrscheinlich den/die Vornamen anderer Kinder aus der Ehe/Verbindung gar nicht. Man muss für seine vorherigen Kinder ja keine Urkunden vorlegen, wenn ein neues Kind geboren wird, sondern lediglich die bereits vorhandene Anzahl angeben. Dass der/die Standesbeamte/in das ev. aus dem Familienbuch, dass er/sie ggf. führt (bzw. aus der begl. Abschr., die ihm/ihr vorgelegt wird), zu wissen kriegt, könnte zwar passieren. Vermutlich würde der/die Standebeamte/in die Beurkundung des Vornamens ohne ein weiteren Vornamen für das Kind sogar ablehnen, wenn er/sie von der Dopplung Kenntnis hat. Dass aber mal durchzuklagen, wäre schon spannend. Denn der Name einer Person hat ja auch eine Ordnungsfunktion, die zumindest bei Zwillingen dann nicht mehr gegeben wäre.
Bei Kindern mit unterschiedlichen Elternteilen, die gemeinsam in eine neue Familie integriert werden, könnte ich mir nicht vorstellen, dass die Einbenennung eines Kindes wegen der gleichen Vornamen, die Stiefgeschwister haben, abgelehnt werden könnte. Vermutlich weiß der/die Standesbeamte/in, der/die das Geburtenbuch des Kindes führt, von dem anderen Kind ja gar nichts.
Es ist also ein recht hypothetischer Fall, aber solche verrückten Eltern könnte es durchaus geben und sie kämen wohl auch damit durch. Zumindest mit Tricks.

Gruß HeinzEric