Namensgebung uneheliche Kinder

Meines Wissens nach ist der für das 1. Kind ausgewählte Nachname bindend für alle weiteren Kinde.
Nähere Auskünfte erhaltet ihr auf jedem Standesamt.
Viel Spaß mit Euren 2 Kleinen

Grüße

Hallo, habe selber sicherheitshalber zwei Sekunden gegoogelt und bin auf folgenden Inhalt gestoßen:
Wikipedia: Namensrecht (Deutschland)
Abschnitt: Namenserwerb durch Geburt

…Also werden alle weiteren Kinder ebenfalls den Nachnamen der Mutter annehmen.

Hallo,
kurz und bündig: ja

Hintergrund ist § 1757 BGB
hier ist der nachname des kindes geregelt
„normal“ würde es den gemeinsamen familiennamen annehmen. da ihr aber nicht verheiratet seid könnt ihr entweder den namen der mutter oder des vaters zum familiennamen des kindes erklären.
auch eine spätere änderung ist möglich. solltet ihr z.b. doch noch heiraten habt ihr die möglichkeit einen gemeinsamen namen zu führen (aber kein muss, dann bliebe alles wie gehabt) und auch die kinder würden den neuen familiennamen annehmen, egal ob sie vorher den der mutter oder des vaters hatten.
dies gilt aber nur bis zu gewissen altersgrenzen. spätestens ab 12 darf das kind selbst entscheiden ob es den gemeinsamen familiennamen annimmt oder seinen alten behält.

ein beispiel:
frau müller ist mit herrn mayer liiert.
es entsteht ein kind. sie nennen es a. müller.
das zweite wird b. mayer genannt.
nach zwei jahren heiraten frau müller und herr mayer.
folgende möglichkeiten der nameneukombination ergeben sich:
I jeder behält seinen namen und es wird kein gemeinsamer name bestimmt, dennoch könnte auch klein b. nun mit nachnamen müller heißen
II frau müller nimmt den namen von herrn mayer an. da die kinder erst 3 und 4 jahre alt sind nehmen auch sie den namen mayer an
III es wird ein doppelname gewählt. herr mayer möchte frau müllers namen annehmen aber seinen nicht aufgeben. also kann er entweder müller-mayer oder mayer-müller heißen. die übertragung des doppelnamens auf die kinder ist allerdings eher schwierig (per gesetz wurden vor einigen jahren endlosnamensketten verboten, damit klein a. nach der eigenen hochzeit nicht a. müller-mayer-schuster-gruber heißt)

wenn ihr euch ganz genau informieren wollt empfehle ich dejure.de oder einen besuch beim standesamt eures vertrauens (im heirats- oder geburtenbüro wird man euch auskunft erteilen)

übrigens ist es den kindern auch später, also im erwachsenenalter, möglich den namen zu ändern. ist aber schon schwieriger, wenn sie also beispielsweise seelische probleme mit dem namen haben

wegen dem gleichlauten der nachnamen von geschwisterkindern: ist meines wissens nach nirgends vorgeschrieben. das liegt im ermessen der eltern und eventuell noch der standesbeamten. es wäre nur unfair wenn kind 1 und 2 müller und nur kind 3 mayer heißen würden, vorallem wenn der mayer-elternteil später durch heirat auch zum müller wird, dann könnte sich das eine kind ausgeschlossen fühlen und dies würde eventuell ein gerichtliches vorgehen bezüglich der namensgebung rechtfertigen

also, ich hoffe ich konnte helfen
bei weiteren fragen oder wenn noch etwas unklar ist meld dich einfach
lg, die schlumpf

Hi
unehel. Kinder erhalten grds. den Namen der Mutter.
Müsste im BGB stehen - da ist so ziemlich alles geregelt.

Gruß
HaWeThie

Meiner Meinung nach,würde das Standesamt da helfen können,auch Kreisverwaltungsamt hat dafür eine Stelle,mehr könnte ich jetzt nicht helfen.
Viel Glück und Grüsse

Hallo,
das Namensrecht ist bei ehelichen und unehelichen gleichgestellt.
Mit der Geburt eines Kindes (bei unehelichen Paaren) erhält sofort die leibliche Mutter automatisch das Sorgerecht.
Dies bedeutet, dass Kind bekommt autom. erstmal den Nachname der Gebärenden.
Die leibl. Eltern können im Voraus das Sorgerecht beim Jungendamt beantragen (Gemäß §§ 1626a, 1626 b Abs. 2 BGB) und somit ist der leibl. Vater Sorgerechtssbenbürdig, das Kinde kann dann ohne Weiteres sofort den Nachnamen (Nn) des leibl. Vaters erhalten.
Ist keine Sorgerechtserklärung im Vorfeld abgegeben, so muss diese innerhalb von 3 Monaten erfolgen!

Zu bedenken:
Doppelnamensgebung (beide Nachnamen der Eltern ist nicht möglich)!

Der Nachname des ersten Kindes ist für Geschwister bindend! Nachfolgekinder (Geschwister) müssen den selben Nachname tragen!

WICHTIG: Zeitfristen GENAU EINHALTEN!

Hallo Hanno 33
Das Namensrecht ist im BGB geregelt. Unter Google Eingabe

„bgb namensrecht kind“ kommen eine menge Artikel in denne kann man alles nachlesen.

Viele Grüße

Hallo,
den Nachnamen des Kindes legt die Mutter nach der Entbindung fest, auch in Abstimmung mit dem Vater ist das möglich. Erkundigen kannst du dich auch in deinem zuständigem Standesamt.
Viele Grüße - Rat

Recht herzlichen Dank für Deine Hilfe! :smile:

Hallo Hanno33, schaut mal im Bürgerlichen Gesetzbuch nach, ich
meine das dort etwas steht über die Namensgebung von Kindern.
Gruß hexe1971

Recht herzlichen Dank für Deine Hilfe! :smile:

Bitte :smile:

Gruß hexe1971

Recht herzlichen Dank für Deine Hilfe! :smile:

Recht herzlichen Dank für Deine Hilfe! :smile:

Meiner Meinung nach,würde das Standesamt da helfen können,auch
Kreisverwaltungsamt hat dafür eine Stelle,mehr könnte ich
jetzt nicht helfen.
Viel Glück und Grüsse

Recht herzlichen Dank für Deine Hilfe! :smile:

Recht herzlichen Dank für Deine Hilfe! :smile:

Recht herzlichen Dank für Deine Hilfe! :smile:

Recht herzlichen Dank für Deine Mühe und Hilfe! :smile:
Du hast mir sehr geholfen!: