Meine derzeitige Verlobte und ich möchten im nächsten Sommer heiraten.
Nun hat meine Verlobte ein Kind, welches ihren Namen trägt. Sie hat
für dieses Kind (5 Jahre) das alleinige Sorgerecht.
Wir fragen uns jetzt, ob ich dem Kind nach unserer Hochzeit ohne Probleme meinen Namen geben kann. Eine Adoption werden wir erst später
durchführen, da sie große Probleme von dem Vater des Kindes erwartet.
Aus diesem Grund wollen wir das Kind dann selbst entscheiden lassen.
Ich hoffe, daß mir jemand von Euch einen guten Rat geben kann.
Nimm doch ihren Namen an, dann hat niemand damit Probleme und das Kind heißt nicht 6 Jahre lang „Müller“ und danach „Meier“. Warum soll immer die Frau den Namen des Mannes annehmen?
Davon abgesehen kann man, zumindest in Österreich, auch heiraten und seinen Namen behalten.
Grüße
Gollum
P.S.: Ich wollte keineR/M Müller oder Meier zu nahe treten, falls sich jemand angesprochen fühlt…
Hi Christian!
Ein ganz Ähnliches Problem habe ich neulich hinter mir gebracht.
Aber um Dir eine Antwort zu geben bräuchte ich, daß Du uns verräts welche Nationalität(en) das Kind hat.
Mein unehelicher Sohn (gerade 2 Jahre alt) kennt sein biologischer Vater kaum/nicht. Das alleinige Sorgerecht habe ich. Ebenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und obwohl der Vater sein Kind anerkannt hat, kriegt mein Sohn dessen Staatsangehörigkeit (Österreicher) nicht. Damit ist er somit „nur“ Spanier, wie ich. Und das sp. Gesetz sagt, daß wenn der Vater bekannt ist, muß das Kind sein Nachname tragen. Dafür ist es nicht einmal notwendig, daß der Vater damit einverstanden ist.
Mit dieser Beschreibung wollte ich nur verdeutlichen, daß es sehr wohl von der Nationalität der Eltern abhängen kann, wie das Kind nun heissen darf.
Schönen Gruß
Helena
PS. All diese Auskunft erhielt ich von dem hiesigen Kreisverwaltungsreferat und das sp. Generalkonsulat. Ansonsten anmerken, daß mir wesentlich lieber gewesen wäre, wenn der Nachname des Vaters nicht bei meinem Sohn erschienen würde.
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so gehts
Hallo Christian,
eine meiner Töchter hat auch ein Namensänderung hinter sich.
War ganz einfach bei uns (Kind war unehelich).
Heiraten, zu zweit -eventl noch mit Kind- mit der Heiratsurkunde zum zuständigen Jugendamt, sagen, dass das Kind auch den Familiennamen haben soll. Unterschrift. Fertig.
In eurem Fall dürfte dann auch eine Adoption kein Problem sein.
Gruß *wink* Daggi
Nehme an, daß das auch funktioniert, wenn der Vater in der
Geburtsurkunde erwähnt ist?
Hatte ich ganz vergessen, zu fragen!
Gruß
Christian
Na klar.
Papa bleibt (bei Namensänderung) auch weiterhin der Papa. Zahlen muß er auch weiterhin. Das Kind bleibt dem Papa gegenüber weiterhin erbberrechtigt. Du hast natürlich in dem Fall fast keine Rechte aber auch keine Pflichten.
Das ändert sich erst, wenn du das Kind adoptierst.
Gruß *wink* Daggi
bezüglich der Namensgebung hast Du ja
genügend Auskünfte bekommen.
Du schreibst, dass Du dieses Kind adoptieren willst.
Du bist dir ja wohl drüber klar, dass bei einer
evtl. Trennung/Scheidung du für dieses nicht leibliche
Kind Unterhalt zu zahlen hast???
In unserem Freundeskreis ist dies passiert und
der nicht leibliche Vater hat zu zahlen und zu zahlen…!
Alles Gute trotzdem - aber sei bei aller Liebe
vernünftig und mache einen Ehevertrag!
Gruss Eva
ich finde ja gut, dass du darauf hinweist, dass „Adoption“ fuer immer ist. ABer es klingt schon so, als ob du das nun nicht fair findest. Ich kenne den gleichen Fall in der Verwandtschaft - nunja, aber der geschiedene Mann war ja auch ueber 10 Jahre der „richtige“ Vater von dem Maedel. Und die Unterhaltskosten tun ihm zwar weh (weil er nicht so viel verdient), aber haette er das Maedchen nicht adoptiert, duerfte er sie u.U. auch nicht mehr sehen. Und das waere weder fuer ihn noch fuer das Maedchen einfach oder richtig.
nach einem Jahr (wenn ihr verheiratet seid), kann das Kind deiner Verlobten ohne Probleme deinen Namen annehmen. Dazu musst du es nicht adoptieren oder anderes. Man geht davon aus, dass es zum Wohl des Kindes gehört, dass es den gleichen Namen wie seine Mutter trägt.
Wenn es dein Kind ist ja. Wenn es das Kind von jemand anderem ist, geht das Amt davon aus, dass nach einem Jahr sicher ist, dass man mit dem Partner zusammenbleiben …
Nehme einfach mal an, daß es bei einem unehelichen Kind sofort
geht?!