ich bin derzeit normaler Arbeitnehmer, möchte mich jedoch in einer ganz anderen Branche evtl. selbstständig machen.
Nehmen wir also an, ein Bürofachmann möchte künftig Umzüge und Montagen machen, wäre die folgende Firmenbezeichnung in Ordnung oder gibts da Ärger (mit wem auch immer)?
Servicedienste
Max Mustermeier
Umzüge & Montagen
Strasse
Wohnort
Wüsste nicht, wieso es bei dieser Variante Ärger geben sollte. Dein voller Name ist genannt und dies ist als Personengesellschaft wichtig. Du kannst auch mehr Phantasie verwenden…
Oben am Brief (Briefkopf):
Umzugszauber Superflink
Unten am Brief (Fußzeile):
Umzugszauber Superflink
Max Mustermann
Musterstraße
…
Eine „Arbeitsbezeichnung“ (Umzüge & Montagen) ist m.W. nicht notwendig.
Wüsste nicht, wieso es bei dieser Variante Ärger geben sollte.
Dein voller Name ist genannt und dies ist als
Personengesellschaft wichtig. Du kannst auch mehr Phantasie
verwenden…
Der Guten Ordnung halber - und weil ich meine *Stimme* mal wieder hören wollte - möchte ich darauf hinweisen, dass die Fragestellung von einem Einzelunternehmer und nicht von einer Personengesellschaft ausging.
möchte ich darauf hinweisen, dass die
Fragestellung von einem Einzelunternehmer und nicht von einer
Personengesellschaft ausging.
Du hast recht, Falke aber auch. AFAIK ist die Gesetzeslage bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften (d.h. Gbr bzw. BGB-Gesellschaft) identisch. Es ist also egal, ob Du Dein Unternehmen nur „Max Mustermann“ oder „Max Mustermann und Lieschen Müller“ nennst. Aber als ich meine GbR gründete (1989), war es Sache, daß die Namen aller Beteiligten irgendwo auftauchen.
wäre auch die „Arbeitsbezeichnung“ (Umzüge und Montagen) so erlaubt oder darf man das nur, wenn man auch 'nen „Meistertitel“ in entsprechender Branche vorzuweisen hat?