Darf ein Arbeitgeber, der eine Firma mit mehreren Standorten betreibt und an einem Standort Mitarbeiter entlässt, die Namen der Entlassenen an den anderen Standorten bekannt geben?
Was wurde denn mit dem Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft vereinbart?
Ich kann da nichts zu sagen.
Darf ein Arbeitgeber, der eine Firma mit mehreren Standorten
betreibt und an einem Standort Mitarbeiter entlässt, die Namen
der Entlassenen an den anderen Standorten bekannt geben?