Hallo,
Nunja erstens muss eine Beleidigung kein Schimpfwort enthalten. Auch die Frage „gehts Ihnen gut?“ kann eine Beleidigung sein,wenn sie damit andeutet das man krank ist.
Zweitens würde ich hier an die §§ 186 und 187 Stgb denken.
§186
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§187
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also wer wider besseren Wissend oder einfach nur so etwas behauptet obwohl es nicht nachweislich wahr ist und das anderen gegenüber (demjenigen Gegenüber wäre also weder das eine noch das andere) und wenn das behauptete den über den es behauptet wird denunziert und der jenige über den es behauptet wird ist eindeutig erwähnt und erkenntbar (wie hier) wäre der Tatbestand u.U. verwirklicht.
Jedoch sind beide Tatbestände anzeigebedürftige Delikte. Und die Meinungsfreiheit bitte nicht zu vergessen ein reines Werturteil ist keines von beiden sein kann sondern dann unter Beleidigung zu zählen wäre.
Ich würde den Forenbetreiber in der Form Anschreiben,dass ich ihn auf eventuelle Straftatbestände hinweise die hier verwirktlicht werden meiner Meinung nach.
Da dies durch seine Plattform möglich wird (eben Dritte gegenüber und das öffentlich) würde ich Ihn dazu auffordern dem sofort Abhilfe zu schaffen indem eben entweder der gesamte Beitrag/Beiträge gelöscht werden oder zumindest der Name verschwindet.
Dann noch den dezenten Hinweis,dass man sich vorbehält das ganze juristisch verfolgen zu lassen und man sich auch die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche vorbehält (Stichwort Schadensersatz).
Das ganze mit Fristsetzung natürlich bis wann das erfolgt sein sollte.
Wenn Sie möchten können Sie einen Anwalt konsultieren wenn nichts passiert oder auch so um etwaige zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen und eventuell einzutreiben. Er könnte auch die Anzeige bei der Polizei erledigen.
Die Kosten für ein Erstgespräch sollte bei einem Telefonat zu erfragen sein und die weiteren eventuellen Kosten dann bei diesem Gespräch.
Ansonsten könnten Sie auch allein bei der Polizei den jeweiligen Tatbestand selbst zur Anzeige bringen. Das natürlich auch unabhängig von dem Verschwinden Ihres Namens dort.
Zur Beweissicherung würde ich an Ihrer Stelle dennoch Screenshots machen (Druckentaste drücken, Paint öffnen und per STRG + V dort einfügen und dann abspeichern wenn Sie Windows haben zumindest).
So würde ich zumindest vorgehen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles uteu nd frohe Ostern 
LG